Trunkenheit:Auf Polizisten zugefahren: Drei Jahre und drei Monate Haft

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er bei einer Verkehrskontrolle betrunken auf einen Polizeibeamten zugefahren ist, ist ein 29 Jahre alter Mann vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer, die ursprünglich wegen versuchten Totschlags verhandelt hatte, ging am Freitag von gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den und Trunkenheit im Straßenverkehr aus. Für ein Tötungsdelikt mangele es am Tatvorsatz, hieß es.

Der Angeklagte war im Februar dieses Jahres zunächst auf dem Frankfurter Alleenring aufgefallen, den er mit rund 165 Stundenkilometern befuhr. Die Raserei filmte er den Erkenntnissen des Gerichts zufolge im Auto und gab Kommentare dazu in verwaschener Sprache ab, wie sich bei der Auswertung seines Mobiltelefons später herausstellte. Als er schließlich an seiner Wohnung ankam, sollte er deshalb kontrolliert werden. Mit 57 Stundenkilometern sei er auf einen der Beamten zugefahren, der sich nur mit einem Sprung zur Seite habe retten können.

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Trunkenheitsfahrt eingeräumt, die Tötungsabsicht jedoch bestritten. Zu seinem Nachteil wertete das Gericht unter anderem diverse Vorstrafen sowie eine laufende Bewährungsfrist. Der Vorsitzende Richter stellte zudem klar, dass es sich keineswegs nur um eine Bagatelle, sondern vielmehr um eine handfeste Straftat handele, wenn man mit quietschenden Reifen auf Polizeibeamte losfahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.

© dpa-infocom, dpa:231208-99-228065/2

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