Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier ist der Angeklagte am Dienstag wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater, 45, und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen.
Bereits seit einem Jahr läuft der Prozess vor dem Landgericht Trier. Die Frage nach dem Warum blieb bis zuletzt unbeantwortet, der Angeklagte schwieg. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet er an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen. Er ist demnach vermindert schuldfähig und gilt als gemeingefährlich.
Der gelernte Elektroinstallateur sehe sich als Opfer "eines großangelegten Komplotts des Staates" gegen ihn und fühle sich verfolgt, abgehört und beobachtet, hatte der Gutachter berichtet. An den Tatzeitraum will der Amokfahrer keine Erinnerung haben. Laut Anklage war er zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.