Natürlich gibt es Bilder von dem Tag, sie zeigen Menschen, die zur Seite springen, sich in Hauseingänge drücken, nur weg von der Straße, wo jemand seinen Range Rover durch die Trierer Innenstadt steuert und Fußgängerinnen und Fußgänger anfährt. Umfährt. Und dann gibt es Bilder, da hängen oben die Lichterketten, bald ist Weihnachten, und unten am Boden liegen ein verdrehtes Fahrrad, zersplitterte Holzkisten. Sanitäterinnen rennen, Menschen weinen. Ein Körper ist zugedeckt.
Donnerstagmorgen, Landgericht Trier, Saal 70. Tische in Reihen, Plexiglaswände dazwischen. Als der Angeklagte hereingeführt wird, filmen ihn drei Kameras, ein großer, schlanker Mann mit weißem Hemd und Brille. Sein Platz ist mit Panzerglas umstellt.
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem 51 Jahre alten Bernd W. vor, am 1. Dezember 2020 wahllos und gezielt auf Fußgängerinnen und Fußgänger in der Innenstadt zugefahren zu sein, mit der Absicht, möglichst viele von ihnen zu töten oder zumindest zu verletzt. Die Anklage: Mord in fünf Fällen, versuchter Mord in weiteren 18 Fällen.
Mehrere Hundert Meter Zickzacklinien
Nachdem die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz ihn zu seinen Personalien befragt hat - geboren in Trier, ledig, keine Kinder -, trägt Oberstaatsanwalt Eric Samel die Anklageschrift vor. Er liest eine verkürzte Version der 79 Seiten, es ist die nüchterne Bilanz einer Fahrt, die etwa vier Minuten dauerte - und die die Menschen und die Stadt Trier noch immer belastet.
Am frühen Nachmittag soll der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit in die Brotstraße eingebogen sein, in die Grabenstraße, über den Hauptmarkt, mehrere Hundert Meter, Zickzacklinien.
Als die Polizei ihn in einer Straße hinter der Porta Nigra festnahm, hatte er mehrere Menschen verletzt, mehrere teils lebensgefährlich: Da ist die Frau, die durch die Fußgängerzone schlenderte und frontal vom Auto erfasst wurde. Schädelhirntrauma zweiten Grades, Frakturen. Da sind die beiden 14 Jahre alten Jugendlichen, die vor einem Geschäft ihre Einkäufe sortierten, einer von ihnen wurde über die Motorhaube geschleudert. Schädelhirntrauma, Ringfraktur, stationäre Reha. Da ist der Mann, der den Wagen noch gehört hat und in einen Hauseingang springen wollte, aber der Angeklagte soll ihn verfolgt haben, soll dicht an der Häuserseite entlanggefahren sein. Der Mann ist noch immer in ambulanter Therapie.

So geht es immer weiter, die Opfer "ahnungs- und infolgedessen wehrlos", der Fahrer "in Tötungsabsicht", "heimtückisch", er habe den schweren Geländewagen als Waffe benutzt. Während der Oberstaatsanwalt körperliche und seelische Schäden listet, Punkt für Punkt, Name für Name, schaut der Angeklagte meist auf seine Hände, die Handschellen, nur einmal, als es um einen der Toten geht, blickt er in den Saal. Da sitzen die Nebenkläger, manche haben nur ihren Anwalt oder ihre Anwältin geschickt. Menschen, die selbst vielleicht nur knapp überlebt haben oder Angehörige verloren.
Frage nach dem Warum
Fünf Menschen starben entweder sofort oder infolge ihrer Verletzungen: ein Zahnarzt und seine neun Wochen alte Tochter, eine Lehrerin, eine Seniorin, eine Jurastudentin, die 50 Meter durch die Luft geschleudert wurde und, als sie aufprallte, gleich tot war. Polytrauma.
Als die Polizei ihn festnahm, soll Bernd W. bereits aus dem Auto ausgestiegen sein, sagen Zeugen. Er habe sich eine Zigarette angesteckt.
Warum tut jemand so etwas?
Im Trierischen Volksfreund sagte der Ortsvorsteher von Zewen, dem Ortsteil, in dem Bernd W. aufgewachsen ist, er habe dort immer wieder an der Dönerbude gestanden und auch tagsüber Alkohol getrunken. Als die Polizei ihn festnahm, hatte er 1,12 Promille im Blut. W. ist gelernter Elektriker, er war zuletzt in einem Ort nördlich von Trier gemeldet und soll in dem Geländewagen gewohnt haben. In den Vernehmungen habe Bernd W. nur "rudimentäre" Aussagen gemacht, die sich teilweise widersprochen hätten.
Vor Gericht trägt der Oberstaatsanwalt am Donnerstag dann vor, was die Ermittlungen ergeben haben. Bernd W. leide demnach an einer Psychose. Er sei frustriert gewesen durch seine "persönliche Lebenssituation", eine Abneigung gegen Rechtsanwälte und Notare habe sich zu einem "allgemeinen Gesellschaftshass" gesteigert.
Und der Angeklagte?
Der sagt am Donnerstag nur das, was er sagen muss. Außerdem kündigt er an, sich auch in der nächsten Sitzung nicht äußern zu wollen, seine Verteidigerin ergänzt: "weder zur Person noch zur Sache". Und so bleibt die Frage nach dem Warum vielleicht unbeantwortet.
In den Wochen vor Beginn des Prozesses war mit hohem Interesse gerechnet worden, die Staatsanwaltschaft hat allein 291 Zeugen benannt, 100 Betroffene hatten sich beim Opferbeauftragen des Landes gemeldet. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer waren dann wegen Corona aber nur 23 Plätze im Saal - und die waren nicht mal alle besetzt.
Das Gericht hat 25 weitere Verhandlungstage angesetzt, mit einem Urteil wäre demnach im Januar 2022 zu rechnen. Am 3. September, dem nächsten Termin, sollen neben dem Gutachter auch erste Zeuginnen und Zeugen gehört werden. Bis dahin ist vielleicht auch entschieden, ob die Nebenklage Einsicht in das psychiatrische Gutachten bekommen darf. Drei Vertreter hatten dies gefordert.


