Süddeutsche Zeitung

Tribsees:A20-Unfall mit zwei Toten: Anklage gegen Geländewagenfahrer

Tribsees/Stralsund (dpa/mv) - Weil er mit einem schweren Geländewagen einen Auffahrunfall mit zwei Toten verursacht hat, muss sich ein Autofahrer in Stralsund am Amtsgericht verantworten. Gegen den zur Tatzeit 36-jährigen Mann aus Dänemark ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung Anklage erhoben worden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Montag sagte. Der Beschuldigte war im August 2018 auf der Autobahn 20 bei Tribsees (Kreis Vorpommern-Rügen) mit großer Wucht auf einen Kleinwagen an einem Stauende aufgefahren. Die 34-jährige Fahrerin des Kleinwagens und die 31 Jahre alten Beifahrerin - beide aus Rostock - starben.

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Tribsees/Stralsund (dpa/mv) - Weil er mit einem schweren Geländewagen einen Auffahrunfall mit zwei Toten verursacht hat, muss sich ein Autofahrer in Stralsund am Amtsgericht verantworten. Gegen den zur Tatzeit 36-jährigen Mann aus Dänemark ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung Anklage erhoben worden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Montag sagte. Der Beschuldigte war im August 2018 auf der Autobahn 20 bei Tribsees (Kreis Vorpommern-Rügen) mit großer Wucht auf einen Kleinwagen an einem Stauende aufgefahren. Die 34-jährige Fahrerin des Kleinwagens und die 31 Jahre alten Beifahrerin - beide aus Rostock - starben.

Durch die enorme Wucht des Aufpralls war der Kleinwagen in die Luft geschleudert worden und auf dem Dach liegen geblieben. Drei weitere Autos und ein Motorrad wurden ineinander geschoben. Der Kradfahrer, eine 21-jährige Autofahrerin, ihr Kind und der Unfallverursacher wurden schwer verletzt. Ein Gutachter stellte nach Angaben der Staatsanwaltschaft fest, dass bei dem Beschuldigten ein „vermeidbarer Reaktionsverzug“ vorgelegen habe. Er habe eingeräumt, zu spät gebremst zu haben.

Der Unfall ereignete sich an einem Sonntag im Rückreiseverkehr in Fahrtrichtung Rostock an der Stelle, wo die im Sumpf abgesackte A20 gesperrt worden war und sich wegen einer Umleitung oft Rückstaus bildeten. Dem Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe. Alkohol und Drogen seien nicht im Spiel gewesen, hieß es.

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