Weil er den ersten Wolf seit mehr als 120 Jahren im Westerwald erschossen hat, muss ein 72-jähriger Jäger 3500 Euro an die Staatskasse zahlen. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem Berufungsprozess und stellte das Verfahren zugleich ein.
Zu den weiteren Auflagen gehört nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass der Mann seine Waffen, seine Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben muss.
Der Wolf war erstmals im vergangenen Frühjahr in Rheinland-Pfalz gesichtet worden. Im April 2012 wurde das Tier dann tot aufgefunden. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In einem ersten Verfahren wurde der Jäger, der den Wolf eigenen Angaben zufolge für einen Hund gehalten hatte, vom Amtsgericht Montabaur zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt.
Im Berufungsverfahren stellte das Koblenzer Landgericht nun das Verfahren ein, da der Mann nach Auffassung des Richters allenfalls fahrlässig handelte. Bei der Zahlung der 3500 Euro handelt es sich daher nur um eine Auflage, weil kein Schuldspruch erging.
In Deutschland war der Wolf Mitte des 19. Jahrhunderts faktisch ausgerottet. Erst seit wenigen Jahren ist er wieder hier heimisch. Die meisten Tiere wurden bislang im Osten Deutschlands gesichtet. Wölfe sind seit 1990 in Deutschland geschützt.