Tote Studentin:Befangenheitsantrag im Tuğçe-Prozess

  • Im Prozess um den Tod der Studentin Tuğçe Albayrak hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter gestellt. Die Staatsanwaltschaft hält diesen für unbegründet.
  • Sollte eine zweite Kammer dem Antrag stattgeben, muss der Prozess gegen den angeklagten Sanel M. möglicherweise neu aufgerollt werden.
  • Der 18-Jährige wird beschuldigt, mit einer Ohrfeige den Tod von Tuğçe Albayrak verursacht zu haben.

Von Susanne Höll, Darmstadt

Womöglich muss Prozess neu aufgerollt werden

Im Prozess um den Tod der Studentin Tuğçe Albayrak hat die Verteidigung des Angeklagten Sanel M. einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Jens Aßling gestellt. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, müsste der Prozess vermutlich komplett neu aufgerollt werden.

Verteidiger Stephan Kuhn sagte zur Begründung, der vorsitzende Richter habe versäumt, den für die Haftprüfung von Sanel M. zuständigen Senat alle relevanten Akten und Filmaufnahmen zukommen zu lassen. Auch habe der Richter wahrheitswidrig mitgeteilt, der Angeklagte sei an jenem Abend mehrfach auf Tuğçe Albayrak zugerannt.

Die Staatsanwaltschaft erklärte den Befangenheitsantrag für unbegründet. Über ihn muss jetzt eine zweite Kammer befinden. Die Verhandlung an diesem Freitag wurde mit der Zeugenbefragung von Polizisten fortgesetzt.

Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Sanel M. ist der Körperverletzung mit Todesfolge beschuldigt. Der 18-Jährige hatte die Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Schnellimbisses in Offenbach geohrfeigt. Die 22-Jährige war zu Boden gefallen und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen. Sie starb zwei Wochen später im Krankenhaus.

Die Täterschaft von Sanel M. ist unstrittig. Zu Beginn des Prozesses hatte er eingeräumt, Tuğçe geschlagen zu haben. Er habe jedoch niemals mit dem Tod der jungen Frau gerechnet. Die Jugendkammer am Landgericht in Darmstadt, wo der Fall verhandelt wird, muss klären, ob der Angeklagte hätte wissen müssen, dass sein Schlag potenziell tödliche Folgen haben kann - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidiger des Angeklagten argumentieren dagegen, eine Kette unglücklicher Umstände habe zu der Attacke auf Tuğçe und zu dem fatalen Sturz geführt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: