Tödliche Prügelattacke am Alexanderplatz:Mehrjährige Haftstrafen für Täter im Fall Jonny K.

Prügelattacke gegen Jonny K.

Im Prozess um die Attacke gegen Jonny K. wurden die Täter zu Strafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt.

(Foto: dpa)

Viereinhalb Jahre Jugendhaft, so lautet das Urteil des Berliner Landgerichts gegen den Haupttäter im Fall Jonny K. Auch die Mittäter wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 20-Jährige Haupttäter Onur U. wurde zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die anderen Täter im Alter zwischen 19 und 25 Jahren müssen wegen gefährlicher Körperverletzung bis zu zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Die sechs Männer hatten Jonny K. im Oktober 2012 auf dem Berliner Alexanderplatz angegriffen. Durch Tritte und Schläge verletzte die Gruppe den 20-Jährigen schwer, er starb wenig später an Gehirnblutungen. Bis zum Schluss hatte Onur U. bestritten, Jonny K. attackiert zu haben. Allerdings gab er zu, dessen Begleiter geschlagen zu haben. Dieser war im Zuge des Angriffs ebenfalls schwer verletzt worden.

Schwierige Wahrheitsfindung

Der Vorsitzende Richter Helmut Schweckendieck sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "Mischung aus Dummheit, Arroganz, Unverschämtheit und Aggressivität". Onur U. habe den ersten Schlag gesetzt - einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht - und damit das Signal für die Gruppe zum Zuschlagen gegeben. Es habe mindestens drei Fußtritte gegeben, als Jonny schon am Boden gelegen habe.

Im Verlauf des Prozesses konnte jedoch nicht eindeutig geklärt werden, ob Jonny K. durch Verletzungen nach einem Sturz auf das Straßenpflaster oder die Schläge der Täter gestorben war. Der Vorsitzende Richter Helmut Schweckendieck sagte: "Es hat sich eine Tragödie abgespielt, bei der ein hilfsbereiter junger Mann ohne Anlass sein Leben verlor." Die Angeklagten hatten zwar Schläge und Tritte eingestanden, allerdings übernahmen sie keine Verantwortung für den Tod von Jonny K.

Verteidigung kündigt Revision an

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld fünfeinhalb Jahre Jugendhaft für den hauptverdächtigen Ex-Boxer Onur U. gefordert - dies wäre die Höchststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge gewesen. Die Verteidiger hatten für alle sechs Angeklagten Bewährungsstrafen beantragt. In seinem Plädoyer hatte Staatsanwalt Michael von Hagen am Montag argumentiert, dass der grundlose Angriff in der Öffentlichkeit das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtigt habe.

Der Anwalt des Haupttäters will in Revision gehen. "Das Urteil ist deutlich zu hoch", sagte Anwalt Axel Weimann. Onur U. sei fassungslos, so sein Anwalt, er habe sich nicht vorstellen können, dass er wegen einer Tat verurteilt werde, die er nicht begangen habe. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt nur Onur U. in Untersuchungshaft. Bisher waren vier der jungen Männer auf freiem Fuß, nach der Urteilsverkündung kam ein fünfter frei.

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