Tödliche Kuh-Attacke:Landwirtin muss Geldstrafe zahlen

Weil ihre Kuh eine Frau angegriffen und tödlich verletzt haben soll, muss eine Landwirtin aus Hessen eine Geldstrafe zahlen. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, wie der Kuh die Tat nachgewiesen werden konnte.

Eine hessische Landwirtin muss eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen, weil ihre Kuh eine Spaziergängerin getötet haben soll.

Das Amtsgericht Dillenburg verwarnte die 60-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre bei einem Herdentrieb entlaufene Kuh nicht wieder eingefangen hatte. Von Mutterinstinkten getrieben soll Kuh Verona, die ihr neugeborenes Kalb dabei hatte, im August 2011 bei dem Ort Greifenstein die 57-Jährige angegriffen haben.

Die Frau war später tot auf einer Wiese gefunden worden. Der Vorsitzende Richter sprach bei der Verhandlung von einem "schlimmen Unglücksfall". Im Mittelpunkt des Prozesses stand auch die Frage, ob wirklich die Kuh den Tod verursachte hat.

Über die Auslegung von Spuren waren selbst die geladenen Experten teils uneins. Ein Gutachter stellte am Mittwoch aber klar, dass Gen-Spuren, die an der Kleidung der Toten hafteten, Verona zugeordnet werden konnten. "Wir haben keinen Hinweis auf eine andere Kuh. Alle Merkmale, die wir gefunden haben, passen wunderbar zu Verona."

Für den Anwalt der Angeklagten war damit deren Täterschaft aber nicht zweifelsfrei bewiesen. Außerdem habe die Frau mehrere Versuche unternommen, um Kuh und Kalb wieder einzufangen. Daher plädierte er auf Freispruch. Die Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses vergangene Woche gesagt, ein Einfangen sei zwar versucht worden, aber kaum möglich gewesen. Sie sei fassungslos. Verona und ihr Kalb leben mittlerweile auf einem Gnadenhof.

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