Süddeutsche Zeitung

Tod durch Polizeikugeln:Schießen statt helfen

In den vergangenen fünf Jahren sind 38 Menschen in Deutschland durch Polizeikugeln getötet worden. Zwei Drittel von ihnen waren nicht kriminell, sondern krank. Sie hätten psychologische Hilfe gebraucht.

Manuel F. leidet an Schizophrenie. Der 31-Jährige steht unter Drogen, als er im Juni 2013 in den Neptunbrunnen am Berliner Alexanderplatz steigt. Nackt, in einer Hand ein Brotmesser. Mit dem Messer verletzt sich der Mann selbst, für andere scheint er keine Bedrohung darzustellen - dennoch wird er gleich von mehreren Polizisten mit gezogener Waffe umstellt.

Er sei der "Messias", sagt er den Beamten. Als einer der Polizisten in den Brunnen steigt, eskaliert die Situation. Manuel F. geht auf ihn zu, der Beamte weicht zurück - und schießt dem jungen Mann in die Brust, als dieser nicht stehen bleibt. Manuel F. taumelt, geht zu Boden und stirbt kurz darauf.

Augenzeugen haben die Szene gefilmt, das Video sorgte anschließend für Empörung. Das sei eine "Hinrichtung" gewesen, sagen die einen. Notwehr, sagen andere. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft so und stellte die Ermittlungen ein.

Zwei Drittel der Getöteten waren psychisch krank

Manuel F. ist kein Einzelfall. Nach Recherchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sind in den vergangenen fünf Jahren 38 Menschen durch Polizeikugeln getötet worden. Zwei Drittel von ihnen seien psychisch krank, verwirrt oder lebensmüde gewesen. In einer TV-Dokumentation berichtet Norbert Siegmund über mehrere umstrittene Polizeieinsätze und zeigt dabei auch Videomaterial, das Augenzeugen am Ort des Geschehens gemacht haben.

Zwar gibt es zum Schusswaffengebrauch von Polizisten in Deutschland offizielle Statistiken. Doch diese geben keinen Aufschluss darüber, ob es sich dabei um Schwerkriminelle handelt oder etwa psychisch kranke Personen wie Manuel F.

Die letzten verfügbaren Zahlen, die im Auftrag der Innenministerkonferenz der Länder erhoben wurden, beziehen sich auf das Jahr 2012. In jenem Jahr sind Dutzende Fälle dokumentiert, in denen Polizisten in Deutschland mit ihren Dienstwaffen gezielt auf Menschen geschossen haben. Acht Personen wurden dabei getötet.

Aus den Daten geht auch hervor, dass es sich aus Sicht der Polizei in fast allen dieser Fälle um Notwehr gehandelt habe, in denen die Beamten geschossen hätten, um lebensbedrohliche Situationen abzuwenden. Doch immer wieder gibt es Zweifel, ob das Verhalten der Beamten im Einsatz angemessen und der Gebrauch der Schusswaffe tatsächlich aus Notwehr erforderlich ist. In Bayern machte zum Beispiel der Fall des im Jahr 2009 in Regensburg bei einem Polizeieinsatz durch zwölf Kugeln getötete Student Tennessee Eisenberg Schlagzeilen. Auch er befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation, die die Beamten offenbar nicht adäquat einschätzten.

Experten beklagen seit Jahren Defizite bei der Polizistenausbildung, was den Umgang mit psychisch Kranken angeht. Tatsächlich hätten es Polizisten immer häufiger mit psychisch geschädigten Menschen zu tun, sagt Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU). Generell mehr Aus- und Fortbildungen in diesem Bereich seien trotzdem "nicht zielführend", sagt Henkel im Interview mit dem RBB.

Zehn Schüsse, Tritte, Pfefferspray

Rechtsanwalt Hubert Dreyling vertritt die Angehörigen des Mannes aus dem Neptunbrunnen. Der Polizeieinsatz sei "völlig unverhältnismäßig" gewesen, sagt er in dem RBB-Bericht. Die Beamten hätten psychiatrische Hilfe holen müssen, anstatt ihre Pistolen zu ziehen. Die Berliner Polizei weist die Vorwürfe zurück. Durch einen Ausfallschritt nach vorne hätte der Angreifer den Polizisten im Brunnen schnell erreichen und mit dem langen Messer lebensgefährlich verletzen können, so das Argument.

Anwalt Dreyling untersucht einen weiteren Berliner Fall: Ein 50-Jähriger war im Oktober 2012 mit einer Axt und einem Messer durch den Stadtteil Wedding gelaufen. Kurz hintereinander waren sein Vater und sein Sohn gestorben, das hatte den Maler wohl nicht verkraftet. Polizisten stoppten ihn mit Schüssen, sechs Kugeln trafen Bauch und Beine. Weil der Mann sein Messer nicht losließ, folgten Tritte und Schlagstockhiebe, Pfefferspray wurde versprüht, ein Hund auf den 50-Jährigen gehetzt. Nach 14 Tagen im Koma starb der Mann.

Auch dieser Einsatz ist auf Video festgehalten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte anderthalb Jahre und entschied: Notwehr. Beim Einsatz in Wedding sei "so ziemlich alles falsch gemacht worden, was man falsch machen kann", sagt der Jurist und Kriminalwissenschaftler Thomas Feltes. Die Polizisten hätten unnötig Gewalt angewendet, einige von ihnen müssten verurteilt werden.

Rechtsanwalt Dreyling hat gegen den Ermittlungsstopp im Weddinger Fall Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingelegt. Bei dem Mann am Neptunbrunnen wurde seine Beschwerde abgewiesen. Der Fall liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.

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