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Tierschützer scheitern vor US-Gericht:Menschenaffen haben keine Menschenrechte

Tierschützer scheitern vor US-Gericht

Brauchen Menschenaffen auch Menschenrechte? Ein US-Gericht hat nun entschieden: Nein - und die Klage von Tierschützern abgewiesen, Schimpansen dem Menschen teilweise rechtlich gleichzustellen. Ein Schimpanse sei keine "Person" gemäß der sogenannten Habeas-Corpus-Rechte, hieß es in einer schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts in Albany im Bundesstaat New York.

"Habeas Corpus" ist ein aus dem Mittelalter stammendes und in England 1679 zum ersten Mal gesetzlich festgeschriebenes Grundrecht, dem zufolge ein Mensch nur per Gerichtsurteil seiner Freiheit beraubt werden darf. Dieses Prinzip ist auch in der US-Verfassung enthalten. Um darunter zu fallen, müssten Schimpansen aus Sicht des Gerichts etwa fähig sein, rechtliche Verantwortung und gesellschaftliche Pflichten zu übernehmen.

Was das Gericht sagt

Tierschützer der Gruppe "Nonhuman Rights Project" hatten mit ihrer Klage unter anderem erwirken wollen, dass ein nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen wird. Tommy werde unrechtmäßig in der Stadt Gloversville festgehalten. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden, argumentierten die Tierschützer.

Die Richter urteilten jedoch, dass Schimpansen weder rechtliche Verpflichtungen eingehen noch für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Die Tierschützer erklärten nach dem Urteil, die Justiz habe außer Acht gelassen, dass angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch das Recht Änderungen unterworfen sei.

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