Tierische Anklage in Krefeld:Wegen "Froschmord" vor Gericht

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Es hat sich ausgequakt: Weil er einen Frosch mit einem Luftgewehr erschossen haben soll, musste sich ein 47-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten. Der Verdächtige wurde zu 1500 Euro Strafe verurteilt - jedoch nicht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Frosch "Knötti" konnte nicht quaken, nur leise knöttern. "Wohl ein Gendefekt", vermutet sein Besitzer Andreas van Straelen - vielleicht war "Knötti" deswegen unvorsichtiger als seine Artgenossen. Jedenfalls traf ausgerechnet ihn in der Nacht des 1. Juli 2010 in Krefeld eine tödliche Kugel.

Nächtlicher Störenfried: Bei den Fröschen sind die männlichen Tiere fürs Quaken zuständig. (Foto: dpa)

Unter Verdacht stand schnell Nachbar Frank H., der nun vom Krefelder Amtsgericht zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Die Strafe bekam er jedoch nicht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, unter das "Froschmorde" fallen, sondern wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Der Arbeitslose bestritt den "Meuchelmord" an "Knötti". Dagegen war er geständig, was die beiden Gewehre anging, die die Polizei bei ihm gefunden hatte, darunter ein Karabiner aus dem Zweiten Weltkrieg. Eine Erlaubnis hatte er für die Waffen nicht.

Das Geständnis ermöglichte Amtsrichter Christian Tenhofen ein salomonisches Urteil: 1500 Euro Geldstrafe. Viel für den Hartz-IV-Empfänger, der die Waffen nie benutzt haben will. Die Strafe sei geeignet, ihn von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, meinte der Richter.

Dafür stellte er die Sache mit dem Frosch ein. Das erspare der Justiz eine aufwändige Beweisaufnahme, möglicherweise mit teuren Sachverständigen-Gutachten. Der Froschbesitzer zeigte sich ein wenig enttäuscht: "Meinen Knötti bringt das auch nicht wieder zurück", sagte van Straelen. Andererseits sei er "froh, dass die Sache publik geworden" sei. "Mein Ziel war zu zeigen, dass es nicht geht, artgeschützte Tiere zu beschießen."

Mehrfach hatte er seinen Nachbarn gewarnt, der lautstark angekündigt habe, "die Viecher abzuknallen". Dann fielen tatsächlich Schüsse. "Knötti" lag tot am Teich, einem weiteren Frosch fehlte das Hinterbein, die Teichfolie hatte Einschusslöcher. Zeit für den Froschbesitzer, die Polizei zu verständigen.

"Knötti" ist mittlerweile beerdigt - an seinem einstigen Lieblingsplatz direkt am Teich. Den verstümmelten Frosch päppelte van Straelen wieder hoch, nennt ihn "Ahab", wie den einbeinigen Kapitän aus "Moby Dick". Ob das Urteil Rechtsfrieden geschaffen hat, wird die nächste Paarungszeit zeigen, wenn die Frösche wieder nachtaktiv und "musikalisch" werden.

© sueddeutsche.de/dpa/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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