Süddeutsche Zeitung

Tier-Posse:Der gepfändete Mops

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Weil eine Frau Schulden hat, sollen Gegenstände aus ihrer Wohnung gepfändet werden. Am Ende entscheiden sich die Behörden für ihren wertvollen Hund - und handeln sich damit eine ganze Reihe von Problemen ein.

Von Max Sprick

Süß, geimpft, dem Tierarzt zufolge kerngesund - so wurde Mopsdame Edda vergangenen Dezember auf dem Verkaufsportal Ebay-Kleinanzeigen angepriesen. Preis: 750 Euro. "Ich habe zunächst an eine Fake-Anzeige geglaubt", sagte Michaela Jordan dem Ahlener Tageblatt. Ein solcher Mops koste sonst gut und gerne das Doppelte, mindestens. Also rief Jordan bei der Telefonnummer der Anzeige an, es meldete sich die Stadtverwaltung von Ahlen in Nordrhein-Westfalen. Jordan erfuhr, dass Edda gepfändet worden sei. Ihre frühere Herrin habe Schulden bei der Stadt, unter anderem sei sie bei der Zahlung von Hundesteuerbeträgen säumig. Jordan kaufte den Hund und holte ihn zu sich ins Rheinland. Edda gut, alles gut? Nun ja, nicht wirklich.

Da wäre zunächst Eddas frühere Besitzerin. Ja, sie habe Schulden bei der Stadt, sagte die Frau dem Ahlener Tageblatt. Ihr sei auch klar, dass die Pfändung rechtens sei. Aber: "Wie das alles abgelaufen ist, das war absolut nicht okay." Zunächst hätten nämlich Handbike und Rollstuhl ihres Ehemannes gepfändet werden sollen. Die gehörten aber der Berufsgenossenschaft, ihr Mann ist seit einem Arbeitsunfall querschnittgelähmt. Beamte hätten dann festgestellt, dass außer einem Laptop und einem Kaffeevollautomaten nichts Wertvolles in der Wohnung zu finden sei. Bis auf den Hund.

Der nächste Protagonist im Mops-Drama ist die Stadt Ahlen. Die ganze Hunde-Ebay-Aktion sei "nicht die übliche Vorgehensweise", teilte Sprecher Frank Merschhaus mit. Ein Tier sei zuvor noch nie gepfändet worden - Ausdruck des Fingerspitzengefühls, das die Stadt im Vollstreckungswesen sonst an den Tag legen würde. Rechtlich sei aber alles zulässig gewesen, siehe Paragraf 811c Satz 2 der Zivilprozessordnung: Die Pfändung eines Tieres ist möglich, wenn das Tier einen hohen Wert darstellt.

Zurück zum Mops. Der liefert nämlich trotzdem juristisches Konfliktpotenzial, denn Michaela Jordan fordert von der Stadt Ahlen den Kaufpreis zurück - und rund 1800 Euro zusätzlich. Edda sei nämlich nicht "kerngesund", wie in der Anzeige angepriesen. Sie habe eine "massive Augenverletzung", sei mittlerweile bereits viermal operiert worden. Jordan habe einen Anwalt eingeschaltet, teilte sie auf Facebook mit. Die Stadt Ahlen lässt sich ebenfalls juristisch vertreten. Edda-Ende offen.

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Quelle:
SZ vom 01.03.2019
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