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Terrorismus - Karlsruhe:Witwe von IS-Terrorist Cuspert kommt in Untersuchungshaft

Karlsruhe (dpa) - Die Witwe des Berliner Gangsterrappers und späteren IS-Terroristen Denis Cuspert alias Deso Dogg kommt in Untersuchungshaft. Das ordnete ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Dienstag in Karlsruhe an, wie der Generalbundesanwalt mitteilte. Omaima A., die deutsche und tunesische Staatsangehörige ist, war am Montag in Hamburg verhaftet worden, wo sie mit vier Kindern lebte. Sie wird dringend verdächtigt, in Syrien Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewesen zu sein. Cuspert soll 2018 in Syrien bei einem Luftangriff gestorben sein.

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Karlsruhe (dpa) - Die Witwe des Berliner Gangsterrappers und späteren IS-Terroristen Denis Cuspert alias Deso Dogg kommt in Untersuchungshaft. Das ordnete ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Dienstag in Karlsruhe an, wie der Generalbundesanwalt mitteilte. Omaima A., die deutsche und tunesische Staatsangehörige ist, war am Montag in Hamburg verhaftet worden, wo sie mit vier Kindern lebte. Sie wird dringend verdächtigt, in Syrien Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewesen zu sein. Cuspert soll 2018 in Syrien bei einem Luftangriff gestorben sein.

Gegen Omaima A. lag bereits ein Haftbefehl vor, der am Dienstag in Vollzug gesetzt wurde. Sie soll sich im Januar 2015 dem IS in Syrien angeschlossen haben. Dazu soll die Frau mit ihren drei minderjährigen Kindern über die Türkei nach Syrien gereist sein. Cuspert hatte seine Karriere als Rapper Deso Dogg aufgegeben und sich 2014 dem IS angeschlossen. In den USA stand Cuspert auf der Terrorliste.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Juli in einem ähnlich gelagerten Fall die Rückkehrerin Sabine S. wegen IS-Mitgliedschaft zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt ermittelt mittlerweile gegen etliche sogenannte IS-Frauen aus Deutschland.

Einige der Frauen und Mädchen, die aus Deutschland nach Syrien oder in den Irak gereist waren, leben heute mit ihren Kindern in den von syrischen Kurden kontrollierten Flüchtlingslagern Roj und Al-Hol. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Bundesregierung im Juli aufgefordert, eine Mutter und ihre drei Kinder aus dem Lager Al-Hol nach Deutschland zurückzuholen. Die juristische Auseinandersetzung dauert noch an.

Die Bundesregierung ging im August davon aus, dass sich 68 Islamistinnen aus Deutschland mit rund 120 Kindern in syrischen Flüchtlingslagern befinden. Vier Kinder wurden seither mit Hilfe des Auswärtigen Amtes via Irak nach Deutschland gebracht.

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