Taxifahrer sperrte Kundin in Kofferraum:Vier Jahre Haft wegen Entführung

Sie schläft im hell erleuchteten Zimmer, hat Angst, das Haus zu verlassen, kann nicht mehr arbeiten: Nachdem eine 33-Jährige von einem Hamburger Taxifahrer stundenlang im Kofferraum seines Wagens gefangen gehalten wurde, ist nichts mehr wie vorher. Ihr Peiniger ist nun zu einer fast vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sein Motiv aber ist noch immer unklar.

Ein Hamburger Taxifahrer hat eine Kundin geschlagen, in den Kofferraum eingesperrt und stundenlang gefangen gehalten: Wegen Entführung anderer Straftaten hat ihn das Landgericht Hamburg nun zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. "Es handelt sich hier um eine unvorstellbare und nicht nachvollziehbare Tat mit schwersten psychischen Folgen für die Geschädigte", hieß es in der Urteilsbegründung.

Urteil im Prozess um Taxi-Entführung erwartet

Drei Jahre und zehn Monate muss ein Taxifahrer aus Hamburg ins Gefängnis. Im September hielt er einen weiblichen Fahrgast stundenlang im Kofferraum seines Wagens gefangen.

(Foto: dpa)

Die 33-jährige Erzieherin war nach einer Partynacht an der Hamburger Reeperbahn am Morgen des 4. September 2011 in das Taxi des 57-Jährigen gestiegen. Als er einen Umweg fuhr, kam es zum Streit. Plötzlich stoppte der Fahrer, zerrte die Frau aus dem Wagen und schlug sie. Anschließend stieß er sie in den Kofferraum des Autos. Dort blieb sie bis in die Mittagsstunden gefangen, wurde mehrfach von dem Taxifahrer bedroht und durchlitt Todesangst. In dem dunklen, engen Raum entwickelte sie immer neue Angstszenarien. "Ich dachte, er vergewaltigt mich und ich ende im Straßengraben", schilderte sie als Zeugin vor Gericht. Dann glaubte sie, der Taxifahrer habe das Auto in einen See rollen lassen. "Sie hielt das Kondenswasser im Kofferraum für eindringendes Wasser", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Schließlich wurde sie von der Schwägerin des Fahrers und der Polizei vor dem Wohnhaus des Taxifahrers im schleswig-holsteinischen Hasloh befreit.

Die 33-Jährige leidet seit der Tat an dauerhaften Angstzuständen und hat sich in ihrer Persönlichkeit schwerwiegend verändert. Die ehemals lebenslustige Frau schläft nur noch in einer hell erleuchteten Wohnung, hat Angst, das Haus allein zu verlassen und reagiert schnell überaus gereizt. Diese posttraumatische Störung ist laut ärztlichem Befund chronisch. Es kann demnach Jahre dauern, bis sie vollständig geheilt ist.

"Über das Motiv für diese Tat können wir nur spekulieren, feststellen ließ sich im Laufe des Prozesses keines", sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Es bleibe ein Rätsel, ob Frustration über die eigene Lebenssituation und Alkoholsucht oder eventuell auch sexuelle Absichten hinter der Entführung stünden. Auch der Verteidiger konnte sich nach Abschluss des Prozesses das Handeln seines Mandanten nicht erklären.

Missbrauchtes Vertrauen

Die Strafkammer legte zu Lasten des Angeklagen aus, dass er seine Vertrauensstellung als Taxifahrer und sein Fahrzeug als Werkzeug für das Verbrechen genutzt hatte. Sie verurteilte ihn wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung des Opfers, wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Zugunsten des Angeklagten bewertete die Kammer es, dass er keine Vorstrafen hat und sich bei den Ermittlungen und im Prozess kooperativ zeigte. Außerdem habe er die Tat gestanden und am Ende der Gerichtsverhandlung Reue gezeigt, sagte die Richterin.

Das Argument der Verteidigung, der Angeklagte sei durch den in der Nacht dauerhaft konsumierten Alkohol nicht voll schuldfähig, ließ das Gericht nur teilweise gelten. Erst gegen sieben Uhr morgens soll der 57-Jährige einen Promillewert erreicht haben, durch den eine verringerte Schuldfähigkeit nicht mehr auszuschließen wäre. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Der Anwalt des Opfers hatte als Nebenklagevertreter auf mindestens vier Jahre Gefängnisaufenthalt und zudem noch den Entzug der Fahrerlaubnis plädiert. Die Verteidigung hatte ein Strafmaß von unter drei Jahren Haft angesetzt.

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