Tattoos von Bundeswehr-Soldaten:Nur vollständig abgedeckt

Tattoos und Piercings heißen im Bundeswehr-Deutsch "Körpermodifikationen". Sie dürfen "beim Tragen einer Uniform" nicht sichtbar sein. Deshalb gibt es jetzt eine Dienstvorschrift, die alle Einzelheiten regelt - zum Beispiel das Abdecken von Tätowierungen. Muss der tätowierte Panzergrenadier künftig mit Puder und Schminke arbeiten?

Von Christoph Hickmann, Berlin

Die Bundeswehr, heißt es ja häufig, sei ein Spiegelbild der Gesellschaft oder solle eines sein. Das bedeutet auch, dass vieles von dem, was man an gesellschaftlichen Phänomenen so beobachten kann, früher oder später in der Truppe ankommt - inklusive Tätowierungen, Piercings und anderen "Körpermodifikationen", wie das bei der Bundeswehr heißt. Es hat Jahre gedauert, bis die Armeespitze reagierte, doch nun gibt es eine neue Zentrale Dienstvorschrift, gebilligt vom Generalinspekteur: "Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr".

Sie ersetzt den Erlass "Die Haar- und Barttracht der Soldaten". Dessen Titel beschreibt plastisch, dass der Regelungsbedarf einst überschaubar war: Soldaten hatten das Haar kurz zu tragen, Bärte hatten gepflegt und gestutzt zu sein. Daran hat sich auch mit der neuen Vorschrift nichts geändert - hinzugekommen ist nun allerdings das Kapitel "Körpermodifikationen und Körperbemalungen".

Die sind zwar erlaubt, dürfen aber "beim Tragen einer Uniform" nicht sichtbar sein. Daher, so heißt es in der Dienstvorschrift, seien "abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen". Piercings durch Zunge, Lippe oder Nase sollen die Soldaten also herausnehmen.

Aber was ist mit Tätowierungen? Dazu heißt es: Wenn man etwaige Körpermodifikationen "aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper" nicht ablegen könne, was etwa für Tätowierungen am Hals oder an den Unterarmen gelte, seien sie "in geeigneter und dezenter Weise abzudecken". Muss der tätowierte Panzergrenadier also künftig mit Puder, Schminke oder sonstigen Deckmitteln arbeiten? In der Truppe dürfte das noch interessante Diskussionen geben, beim Fachblog Augengeradeaus.net etwa häufen sich bereits die Kommentare.

Ein "dezenter Ohrstecker aus Edelmetall oder Perlmutt je Ohr"

Darüber hinaus regelt die Vorschrift, wie mit den unter jungen Männern in letzter Zeit recht beliebten kreisrunden Löchern im Ohrläppchen umzugehen ist: Diese "Tunnel" seien nur zulässig, sofern sie "durch eine hautfarbene Abdeckung" bis zum Durchmesser einer Ein-Cent-Münze "vollständig abgedeckt werden".

Und da mittlerweile auch Frauen an der Waffe dienen, ist ebenso das Tragen von Lippenstift, Lidschatten und Wimperntusche reglementiert: All dies ist "nur in dezenter und natürlich wirkender Form gestattet" - und zwar ausdrücklich nur Soldatinnen. Bunte Fingernägel sind ihnen zwar ebenso verboten wie glitzernde Steinchen auf den Nägeln. Dafür ist ihnen, im Gegensatz zu ihren männlichen Kameraden, zum Dienstanzug (nicht zu verwechseln mit dem gefleckten Feldanzug) ein "dezenter Ohrstecker aus Edelmetall oder Perlmutt je Ohr" erlaubt. Verstöße gegen die Gleichberechtigung? Wohl kaum: Erst im Dezember hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es zulässig sei, wenn Soldatinnen im Gegensatz zu Soldaten auch längere Haare tragen. Dies sei "eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen".

Eine weitere Regel dürfte auch die männlichen Kameraden erfreuen: Zum Dienstanzug dürfen sie künftig einen Regenschirm tragen. Bislang war das nicht gestattet.

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