Süddeutsche Zeitung

Punker auf Sylt:Protestcamp auf Sylt muss aufgelöst werden

Seit 1. September ist das Lager in Westerland illegal, per Eilantrag haben die Punks versucht, ihren Aufenthalt auf Sylt zu verlängern. Diesen hat ein Gericht nun abgelehnt, sodass das Camp geräumt werden kann.

Eine Auflösung des Protestcamps von Punks in Westerland auf Sylt ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts in Schleswig rechtmäßig. Die 3. Kammer bestätigte am Dienstag in einem Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Kreises Nordfriesland.

Das Gericht teile die Bewertung der Versammlungsbehörde, dass im Zusammenhang mit unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der unmittelbaren Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten war. Damit sei es verhältnismäßig, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August hinaus zu unterbinden, erläuterte das Gericht in einer Mitteilung. Je länger eine Versammlung dauert, desto schwerer wiegen laut Gericht die von ihr verursachten Verletzungen der Rechte Dritter.

Am 2. August 2022 hatten die Veranstalter eine Versammlung unter dem Namen "Asyltziale ArmeFraktion: politisches und satirisches Protestcamp" angemeldet. Da mit dem Camp auch politische Ziele verfolgt worden seien (etwa die Forderung, ein Zeltverbot anzuschaffen, und ein "freies Wegerecht für Sylt"), fielen sowohl das Anliegen als auch die Camp-Infrastruktur unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit laut Grundgesetz, so die Kammer. Doch der Schutz von länger andauernden Protestcamps sei nicht grenzenlos.

Erhebliche Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen

Die Protestierenden hätten sich auch nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoiletten vorzuhalten und zu benutzen. Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet. Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen. Darüber hinaus habe es laut Polizei Ruhestörungen gegeben. Beamte seien beleidigt und auch mit Flaschen beworfen worden. Eine Polizistin sei verletzt worden.

Gegen den Gerichtsbeschluss kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Einlegung einer Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung, hieß es.

Der Kreis Nordfriesland sieht die Bewohner des Camps nun endgültig in der Pflicht, mit ihren Zelten den Park zu verlassen. Sie könnten zwar Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen, aber damit sei keine aufschiebende Wirkung verbunden. Sollten sie den Park nicht zeitnah verlassen, sei als letztes Mittel eine Räumung durch die Polizei möglich. Die Gemeinde habe ein entsprechendes Amtshilfeersuchen gestellt. "Zuvor werden Kreis, Gemeinde und Polizei aber versuchen, zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen", sagte ein Sprecher. Nikolas Häckel, Bürgermeister von Sylt, der bereits seit einigen Tagen auf eine Räumung drängt, schrieb am Dienstagnachmittag auf Facebook "Mein Vollzugshilfeersuchen liegt der Polizei vor, wird dort geprüft; sobald dies umsetzbar ist, sollte es vollzogen werden."

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