Knapp ein Jahr nach dem Eklat um rassistische Gesänge zum Party-Hit „L’amour toujours“ in einer Bar auf Sylt sind die Verfahren überwiegend eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg mit. Mehrere Gäste der Pony-Bar in Kampen sollen im vergangenen Jahr „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ gesungen haben. Gegen sie wurde unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.
Lediglich gegen einen heute 26-Jährigen sei „öffentlich Klage erhoben“ worden, heißt es in der Mitteilung. Man habe beantragt, ihn wegen eines „winkenden Grußes“ mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ mit einem Strafbefehl zu verwarnen. Die Gesten sind in einem damals viral gegangenen Video zu sehen. Als Bewährungsauflage wurde dem Mann unter anderem auferlegt, 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.
Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt
Ein Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau wurde eingestellt. Das Rufen der Parolen „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten. Dies wäre nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber Voraussetzung dafür, dass es sich um eine strafbare Volksverhetzung handelt.
Das Geschehen war in einem wenigen Sekunden langen Video festgehalten und unkommentiert in den sozialen Medien hochgeladen worden. Es soll am Pfingstsamstag 2024 auf der Terrasse der bekannten Bar mit Club entstanden sein. Wenige Tage später hatte die Polizei den Vorfall publik gemacht. Er machte bundesweit Schlagzeilen und löste Empörung aus.
Gigi D'Agostino, dessen Song „L’amour toujours“ benutzt wurde, stellte klar, dass sich dieser ausschließlich um Liebe drehe. Der Missbrauch des Lieds war kein Einzelfall. In den Monaten zuvor gab es immer wieder Vorfälle, bei denen zu dem Lied Nazi-Parolen gerufen wurden – etwa in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.