Süddeutsche Zeitung

Fall Susanna F.:Gutachterin attestiert Ali B. schwere Persönlichkeitsstörung

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Der Angeklagte im Mordfall Susanna F. hat nach Einschätzung einer Gutachterin eine schwere Persönlichkeitsstörung. Ali B. sei nur auf seine eigenen Bedürfnisse konzentriert und manipuliere dafür auch andere Menschen, erklärte die Psychiaterin am Mittwoch vor dem Landgericht Wiesbaden. Die Ermordung der Mainzer Schülerin habe er kühl und sachlich ohne jegliche Betroffenheit geschildert. Bedauern, Mitleid oder Reue seien nicht festzustellen.

"In seiner Entschuldigung sehe ich keine volle Übernahme der Verantwortung", sagte die Gutachterin. Statt für seine Tat geradezustehen, mache der irakische Flüchtling andere Personen oder die Umstände dafür verantwortlich. Konkret bescheinigte sie ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen.

Der Iraker soll das Mädchen der Staatsanwaltschaft zufolge im Mai 2018 erst vergewaltigt und dann erwürgt haben. Er und die Mainzerin sollen sich davor schon eine Weile gekannt haben. Susannas in einem Loch verscharrte Leiche wurde im Rahmen einer großen Suchaktion zwei Wochen nach der Tat, am 6. Juni, in einem Wiesbadener Gewerbegebiet gefunden.

Ali B. hat den Mord gestanden, die Vergewaltigungsvorwürfe streitet er ab. An die entscheidenden Momente der Tat will sich der 22-jährige, der aus dem kurdischen Teil des Nordirak stammt, nicht erinnern können. Nach Aussagen des Angeklagten sei es zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen ihm und Susanna gekommen. Auf dem Nachhauseweg habe es eine Auseinandersetzung gegeben, weil die 14-jährige gedroht hätte, ihn anzuzeigen. Es sei ihm "schwarz vor seinen Augen" geworden, übersetzte der Dolmetscher Ali B.s Aussage. Auf die Nachfrage des Richters Jürgen Bonk, weshalb der Iraker das Mädchen angegriffen habe, meinte Ali B: "Ich weiß es nicht." An das Verscharren der Leiche erinnere er sich aber. Eine weitere, bisher unbekannte Person soll dabei geholfen haben.

Ali B. hatte zudem ausgesagt, er habe damals viel getrunken und auch Rauschgift konsumiert, hauptsächlich Marihuana, manchmal auch Kokain. Unter Alkohol werde Ali B. aggressiver, er sei jedoch nicht abhängig, auch nicht von Drogen, sagte die Gutachterin. "Er hat ein festes Frauenbild." Eine Frau gehe nicht arbeiten oder alleine auf die Straße, stattdessen solle sie putzen und kochen. Die Gutachterin schilderte Ali B. jedoch auch als freundlichen, höflichen, kooperativen und sehr gepflegten Mann.

Der Angeklagte muss sich noch wegen weiterer schwerwiegender Vorwürfe vor Gericht verantworten: Im März 2018 soll er zusammen mit einem mindestens 14 Jahre alten Afghanen ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. Außerdem wird Ali B. mit einem Raubüberfall in Verbindung gebracht, der sich im April 2018 ereignete.

Der Fall Susanna F. erregte unter anderem auch mediale und politische Aufmerksamkeit, da es Ali B. und seiner Familie zehn Tage nach der Tat gelang, mithilfe gefälschter Papiere in den Nordirak zu fliehen. Dort wurde er bereits zwei Tage später von einer kurdischen Ermittlungsbehörde aufgespürt und vor Ort dem eigens angereisten Chef der Bundespolizei übergeben.

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