Süddeutsche Zeitung

Südafrika:Staatsanwaltschaft findet Pistorius-Urteil "schockierend milde" - und geht in Berufung

  • Vor zwei Wochen ist im Fall Oscar Pistorius in zweiter Instanz das Strafmaß verkündet worden.
  • Jetzt geht die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung in Berufung. Die mildernden Umstände, die die Richterin angerechnet hat, sieht sie als unangemessen an.

Schon jetzt ist es einer der größten und aufsehenerregendsten Kriminalfälle, die Südafrika je erlebt hat. Millionen von Zuschauern weltweit haben die Auftritte von Oscar Pistorius vor Gericht gesehen, haben den erbitterten Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Pistorius' Anwälten mitverfolgt.

Was Pistorius in der Nacht zum Valentinstag 2013 getan hat, steht fest: Durch die Badezimmertür seines Hauses hindurch hat er seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Strittig ist, aus welchen Motiven heraus er es tat, wie groß seine Schuld wiegt und welche Strafe für sein Handeln angemessen ist.

Richterin machte mehrere mildernde Umstände geltend

Jetzt bekommt der juristische Streit eine neue Wendung: Die zuständige Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das vor zwei Wochen in zweiter Instanz ergangene Urteil eingelegt. Damals war Pistorius wegen "murder", was übertragen auf das deutsche Strafrecht am ehesten mit Totschlag zu vergleichen ist, zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Das hält die Staatsanwaltschaft für "unangemessen" und "auf schockierende Weise zu milde". Das Urteil sei geeignet, die "Justizverwaltung in Misskredit" zu bringen. Deshalb habe man sich "nach eingehender Prüfung" dazu entschlossen, die Entscheidung anzufechten, heißt es in dem Begründungsschreiben der Ankläger.

Nach südafrikanischem Recht stehen auf "murder" mindestens 15 Jahre Haft. Richterin Thokozile Masipa hatte bei der Verkündung des Strafmaßes mehrere mildernde Umstände geltend gemacht. Sie wies darauf hin, dass Pistorius nie mehr "in Frieden leben" werde und es sehr unwahrscheinlich sei, dass er noch einmal straffällig werde. Seine Karriere sei beendet, auch finanziell sei er ruiniert, argumentierte sie. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft vertrat die Richterin ausdrücklich die Auffassung, dass eine lange Freiheitsstrafe nicht der Gerechtigkeit diene. Mit ihrem Schritt will die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben nun auch klären, wie weit ein Richter bei der Entscheidung des Strafmaßes von der vorgeschriebenen Mindeststrafe abrücken darf.

Pistorius war im Oktober 2014 in erster Instanz wegen fährlässiger Tötung verurteilt worden. Ein Jahr später wurde er in den Hausarrest entlassen. Ein Berufungsgericht sprach ihn jedoch im Dezember vergangenen Jahres wegen "murders" schuldig, da er in jedem Fall mit seinen Schüssen den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen habe. Vor zwei Wochen nun wurde das Strafmaß verkündet.

Pistorius hatte immer beteuert, dass seine Tat ein Versehen gewesen sei und er aus Panik gehandelt habe, weil er hinter der Tür einen Einbrecher vermutete. Zuletzt äußerte er sich vor wenigen Wochen in einem großen TV-Interview zu seiner Version der Ereignisse. Die Staatsanwaltschaft hält das Notwehr-Argument jedoch für eine Schutzbehauptung und unterstellt dem unterschenkelamputierten Sportler absichtliches Handeln.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3088617
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/AFP/AP/dpa/kat/olkl/jps
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.