Südafrika:Oscar Pistorius wegen Totschlags verurteilt

  • Ein südafrikanisches Gericht hat den Ex-Sprinter Oscar Pistorius wegen Totschlags verurteilt.
  • Damit revidierte das Gericht das erstinstanzliche Urteil, in dem der 29-Jährige der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden war.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte das erste Urteil "schockierend unangemessen" genannt und war in Berufung gegangen.
  • Das neue Strafmaß für Pistorius steht noch nicht fest.

Urteil aus erster Instanz gekippt

Der ehemalige Sprinter Oscar Pistorius ist von einem Berufungsgericht in Südafrika wegen Totschlags seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden. Die Richter kippten damit ein Urteil aus erster Instanz, mit dem der beidseitig unterschenkelamputierte Athlet 2014 lediglich der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu fünf Jahren verurteilt worden war.

Das neue Strafmaß für ihn steht noch nicht fest. Auf "murder" steht in Südafrika aber eine Mindeststrafe von 15 Jahren.

Der 29-Jährige war am 19. Oktober aus dem Gefängnis entlassen worden und verbüßt seine bisherige Strafe im Hausarrest. Er beteuerte, dass die Tötung seiner Lebensgefährtin ein tragisches Versehen gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft vermutet hingegen Vorsatz nach einem Streit in der Valentinsnacht im Februar 2013 und wollte mit dem Berufungsverfahren die jetzt erfolgte Verurteilung wegen Totschlags erreichen.

Warum die Staatsanwaltschaft in Berufung ging

Pistorius hatte in der Tatnacht mehrere Schüsse durch eine verschlossene Toilettentür abgegeben, hinter der sich Steenkamp befand. Er selbst sagte, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet.

Fünf Richter am obersten Berufungsgericht hatten das vorherige Urteil gegen den Ex-Sportler in den vergangenen vier Wochen geprüft, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Zur Begründung sagte Chefankläger Gerrie Nel damals, die Verurteilung des Paralympics-Sportlers wegen fahrlässiger Tötung sei "schockierend unangemessen". In Südafrika kann die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, wenn sie zur Überzeugung gelangt, dass das Gericht einen Rechtsgrundsatz falsch ausgelegt hat.

Die Berufungsrichter hörten keine neuen Zeugen, sondern untersuchten die Akten der ersten Instanz. Pistorius' Anwälte wollten an der erstinstanzlich verhängten Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung festhalten.

Pistorius muss nun zur Verkündung des Strafmaßes erneut vor Gericht erscheinen.

Südafrika: Oscar Pistorius und Reeva Steenkamp im November 2012.

Oscar Pistorius und Reeva Steenkamp im November 2012.

(Foto: AFP)
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