Südafrika:Oscar Pistorius muss im Gefängnis bleiben

File photo of Oscar Pistorius leaving North Gauteng High Court in Pretoria

Pistorius bei einer Anhörung im Mai 2014. Seine vorzeitige Haftentlassung ist ungewiss.

(Foto: REUTERS)
  • Der südafrikanische Justizminister lässt die Entscheidung überprüfen, Oscar Pistorius in Hausarrest zu entlassen.
  • Der Athlet darf deshalb nicht wie geplant am Freitag ins Haus seines Onkels einziehen. Vermutlich muss er noch mehrere Monate auf eine Entscheidung warten.
  • Das Bewährungsverfahren um den Tod von Pistorius' Freundin Reeva Steenkamp beginnt im November. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord.

Von Tanja Mokosch

Als schnellester Mann ohne Beine wurde er berühmt, inzwischen taucht sein Namen nur noch in der Gerichtsberichterstattung auf. Der Sprinter und sechsfache Paralympics-Goldmedaillengewinner Oscar Pistorius hat am Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Ob absichtlich oder nicht, ist bis heute nicht geklärt. Nach nur zehn Monaten im Gefängnis sollte Oscar Pistorius am Freitag aus der Haft in einen Hausarrest entlassen werden - wegen guter Führung. Doch der südafrikanische Justizminister blockiert überraschend die Entscheidung des Bewährungskomitees. Sie sei zu früh getroffen worden.

Wann eine vorzeitige Haftentlassung erlaubt ist

Gemäß dem südafrikanischen Gesetz darf eine Haftstrafe unter bestimmten Bedingungen nach einem Sechstel der vorgesehenen Zeit in Hausarrest umgewandelt werden. Dieses Sechstel hat Pistorius, der wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, an diesem Freitag abgesessen. Und offenbar auch die geforderten Bedingungen erfüllt - unter anderem die Voraussetzung "gute Führung". Das ist zumindest die Einschätzung des Bewährungsausschusses des "Department of Correctional Services". Der Ausschuss ist eine unabhängige Körperschaft innerhalb der südafrikanischen Gefängnisverwaltung. Er entscheidet über Freigänge und Entlassungen in Hausarreste und wägt dabei Risiken und Folgen ab.

Warum die Entlassung nun doch verschoben wird

Justizminister Michael Masutha ist anderer Meinung als der Ausschuss. Zwar sei es richtig, dass nach einem Sechstel der Haftstrafe über den Hausarrest entschieden werden darf, die Entscheidung selbst sei aber vor Ablauf dieser Zeit gefällt worden und habe somit keine rechtliche Grundlage. Er leitete den Fall an die nationale Strafvollzugsbehörde weiter. Das berichtet unter anderem die südafrikanische Wochenzeitung Mail & Guardian.

Einer von der Zeitung veröffentlichten Pressemittelung des Justizministeriums zufolge war im Vorfeld eine Petition der Frauenrechtsorganisation "Progressive Women's Movement of South Africa" (PWMSA) bei Minister Masutha eingegangen, die sich gegen Pistorius Entlassung aus dem Gefängnis ausspricht. Aktivistinnen von PWMSA haben schon während des Prozesses immer wieder vor dem Gericht in Pretoria protestiert.

Wann genau über Pistorius Entlassung entschieden wird, ist noch nicht klar. "Das Komitee hat vier Monate, um die Sache zu beraten und zu entscheiden", sagte der Justizminister dem örtlichen Nachrichtenportal News24. Bis dahin muss Pistorius im Gefängnis bleiben.

Wofür Oscar Pistorius verurteilt wurde

Pistorius hat in der Nacht zum 14. Februar 2014 seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Seiner Aussage nach hielt er sie für einen Einbrecher, als er nachts aufstand, um einen Ventilator vom Balkon zu holen. Steenkamp stand demnach zeitgleich aus dem Bett auf und ging zur Toilette. Pistorius will sie gehört und für einen Eindringling gehalten haben. Er griff nach seiner Waffe und feuerte vier Schüsse durch die geschlossene Badezimmertür. Die Staatsanwaltschaft glaubte dagegen, Steenkamp habe sich nach einem Streit dort verbarrikadiert. Pistorius soll sie kaltblütig erschossen haben.

Im Oktober 2014 wurde Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Wie es für Pistorius weitergeht

Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft vergangene Woche offiziell Berufung eingelegt. Die Anklage will erneut auf Mord plädieren. Folgt das Gericht dieser Forderung, würden dem Sportler bis zu 15 Jahre Haft drohen.

Dass es ein Berufungsverfahren geben wird, ist seit vergangenem Dezember bekannt. Masipa hatte damals bereits dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. In dem Verfahren, das im November beginnt, wird nicht noch einmal der Tathergang erörtert, Geklärt werden lediglich Fragen der Rechtsauslegung. Explizit wird es dabei wohl um den Rechtsgrundsatz dolus eventualis gehen, den Eventualvorsatz. Der besagt, dass sich ein Täter der etwaigen Todesfolge seines Handelns bewusst ist und sie billigend in Kauf nimmt. Im ersten Verfahren hatte Richterin Masipa entschieden, dass Pistorius dieser Vorsatz nicht nachgewiesen werden könne. Das Verfahren findet nicht im Gerichtssaal, sondern in Schriftform statt, Zeugen werden nicht vernommen.

Wie Pistorius' sportliche Zukunft aussieht

Pistorius sollte am Freitag in die luxuriöse Villa seines Onkels ziehen, das Haus sogar für gemeinnützige Arbeit verlassen dürfen und - vor allem - wieder trainieren können. Doch selbst falls Pistorius bald in den Hausarrest entlassen wird, ist seine sportliche Rückkehr als "Blade Runner", wie er in den Medien wegen seiner dynamisch geformten Prothesen genannt wird, ungewiss. Nach einem Beschluss des Internationalen Paralympischen Komitees darf er erst nach Ablauf seiner Haft- oder Hausarreststrafe wieder an paralympischen Spielen teilnehmen, also 2020 in Tokio. Der heute 28-jährige Pistorius wäre dann bereits 33.

Mit Material der Agenturen

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