Südafrika:Oscar Pistorius erneut vor Gericht

Der Spitzensportler erscheint zum Auftakt der letzten Prozessphase vor Gericht, äußert sich jedoch nicht wegen angeblicher Depressionen - woran die Staatsanwalt starke Zweifel hat.

Ein Gericht in Südafrika hat am Montag mit der Anhörung über ein neues Strafmaß für den früheren Spitzensportler Oscar Pistorius begonnen. Eigentlich droht dem wegen Totschlags verurteilten 29-Jährigen eine Verurteilung zu mindestens 15 Jahren Haft. Allerdings kann das Gericht diese Strafe in einigen Umständen mildern. Auch seine bereits abgeleistete Haft könnte ihm teilweise angerechnet werden.

Pistorius erschien im Gerichtssaal, sagte jedoch nicht aus - angeblich weil er an Depressionen leidet. Ein von der Verteidigung beauftragter psychologischer Gutachter attestierte ihm "Symptome von posttraumatischen Störungen, Angststörungen und einer Depression". Pistorius sei nicht in der Lage, auszusagen und gehöre eigentlich ins Krankenhaus.

Ein gebrochener Mann?

Die Staatsanwaltschaft wies die Schilderung von Pistorius als einem "gebrochenen Mann" dagegen scharf zurück. Chefankläger Gerrie Nel machte im Schlagabtausch vor Gericht auf die aggressive Art aufmerksam, in der Pistorius außerhalb des Gerichtssaals einen Zeugen der Polizei angegangen habe. Nel ließ dabei durchblicken, dass sich Pistorius augenscheinlich nicht geändert habe, keine Reue zeige und weiter eine potenzielle Gefahr für andere darstelle. Er beschrieb Pistorius als arrogante Persönlichkeit mit einer Liebe zu Waffen.

Pistorius selbst folgte den Ausführungen mit in den Händen vergrabenem Kopf. Der 29-Jährige war in Begleitung von Familienmitgliedern zu dem Gerichtstermin erschienen. Auch die Eltern des Mordopfers waren anwesend.

Der unterhalb der Knie amputierte Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Pistorius hatte ausgesagt, er habe mehrfach gefeuert, weil er hinter der Toilettentür in seinem Haus einen Einbrecher befürchtet habe.

Pistorius war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde nach einem Jahr in Hausarrest umgewandelt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen "murder", was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht. Die jüngste Verhandlung zur Festsetzung des Strafmaßes in Pretoria soll spätestens am Freitag abgeschlossen werden.

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