Im meist sehr reichhaltigen Floskel-Repertoire einiger Fußballreporter findet sich für den heutigen Termin in Stuttgart sicher eine passende Formulierung: "Kevin Großkreutz kehrt an die alte Wirkungsstätte zurück", würden sie vielleicht sagen.
Stimmt ja auch, ein bisschen. Der Fußballspieler Kevin Großkreutz, 29, war von Anfang 2016 bis März 2017 beim VfB Stuttgart unter Vertrag und an diesem Dienstag wird er wieder in der Stadt sein. Das hat allerdings nichts mit Fußball zu tun. Großkreutz ist als Zeuge in einem Gerichtsprozess geladen. Er ist aber nicht erschienen und gab gesundheitliche Gründe dafür an.
Es geht um eine Schlägerei, in die der Fußballspieler im Februar dieses Jahres verwickelt war. Angeklagt sind zwei Männer, 17 und 18 Jahre alt, die Großkreutz krankenhausreif geschlagen und ihn getreten haben sollen. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Großkreutz war damals mit mehreren minderjährigen VfB-Spielern auf einer Partytour im Stuttgarter Rotlichtviertel unterwegs, als er mit den beiden Angeklagten in Streit geriet. Die Verantwortlichen beim Verein waren, gelinde gesagt, nicht begeistert. Sie lösten den Vertrag mit Großkreutz, weil dieser seine Vorbildfunktion nicht erfüllt habe. Ein reumütiger Großkreutz verkündete daraufhin bei einer Pressekonferenz seinen Abschied und erklärte, dass er mit dem Profifußball "erstmal nichts mehr zu tun" haben wolle. Inzwischen ist er jedoch beim Zweitligisten Darmstadt 98 unter Vertrag.
Großkreutz, Ersatzspieler in der Weltmeisterelf von 2014, war in der Vergangenheit öfter durch Fehlverhalten in der Öffentlichkeit aufgefallen. Unter anderem hatte er in eine Hotellobby uriniert. In den Medien gab es nach dem Vorfall in Stuttgart tagelang Spekulationen, wie genau die Schlägerei ablief und wer daran Schuld hatte. Der Anklageschrift zufolge soll einer der Männer den Fußballprofi mit der Faust geschlagen haben, der andere habe ihn getreten. Großkreutz wurde kurzzeitig bewusstlos.
Die beiden einschlägig vorbestraften Verdächtigen bestreiten die Tat. Das Gericht hat vier Verhandlungstage angesetzt.