Gerichtsverfahen:Kein Grund zur Klage

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Die deutsche Streitkultur endet nur noch selten vor Gericht. Illustration: Jochen Schievink (Foto: Jochen Schievink)
  • Die Zahl der Zivilverfahren sinkt seit 20 Jahren stetig. 2014 wurden 1,4 Millionen Klagen eingereicht - ein Drittel weniger als 1995.
  • In Versicherungsfällen oder bei Bauprojekten verzichten viele Deutsche auf den Gang zum Gericht. Konjuktur haben dagegen Verfahren zu angeblichen Mängeln im Urlaub.
  • Zeit und Geld spielen nach Ansicht der Experten eine entscheidende Rolle, ob Betroffene klagen oder nicht.

Von Wolfgang Janisch

Das Verhältnis des Deutschen zur Justiz - so will es das Klischee - ist geradezu libidinös. Der deutsche Prozesshansel klagt, was das Zeug hält - wegen rauchender Nachbarn, wegen 1,89 Euro zu viel abgerechneter Mietnebenkosten, wegen zu vieler Russen im Urlaubshotel. Die Gerichte ertrinken in der Klageflut, so meint man, und die Justiz fordert unablässig mehr Personal. Deutschland ist Klageland. Das muss irgendwas mit Obrigkeitshörigkeit oder Lebensfrust zu tun haben.

Stimmt das? Ein Blick auf die Statistik legt den Verdacht nahe, dass das Klischee - falls es denn je zutreffend war - überholt ist. Die Zahl der Zivilverfahren befindet sich seit zwanzig Jahren im stetigen Sinkflug. Im Jahr 1995 gingen bei Amts- und Landgerichten annähernd 2,2 Millionen neue Klagen ein. 2014 waren es nur noch gut 1,4 Millionen - ein Schwund um mehr als ein Drittel innerhalb von 20 Jahren. Von Flut spricht keiner mehr; es herrscht Ebbe bei den Zivilgerichten.

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Sind die Deutschen dabei, sich das Klagen abzugewöhnen?

Einigt man sich heute, wo man sich früher gestritten hat? Tatsächlich sind die vergangenen beiden Dekaden diverse Schlichtungsstellen geschaffen worden. Doch der Verdacht, sie nähmen der staatlichen Justiz die Fälle weg, lässt sich durch die Zahlen nicht bestätigen. Selbst die Schlichtungsstelle des Versicherungswesens - eine der größten Einrichtungen dieser Art - hatte vergangenes Jahr gerade einmal 20 000 Fälle zu bearbeiten.

Und Versicherungsombudsmann Günter Hirsch ist sicher, dass die meisten Betroffenen ohne Schlichtung nicht etwa vor Gericht gezogen wären, sondern den Bescheid der Versicherung zähneknirschend hingenommen hätten. Ähnliches prognostiziert der in diesen Tagen ausgeschiedene Verfassungsrichter Reinhard Gaier für die jüngst installierte Verbraucherschlichtung: Dorthin werde eine große Zahl von Streitigkeiten gelangen, die sonst niemals zu einem Prozess geführt hätten, schrieb er kürzlich in einer Fachzeitschrift.

Bei der Suche nach den verschwundenen Prozessen fällt zunächst einmal auf, dass der Schwund nicht flächendeckend ist. Klagen wegen angeblicher Mängel im Urlaub zum Beispiel scheinen sogar Konjunktur zu haben - vielleicht, weil es zum Volkssport geworden ist, den Reisepreis nachträglich zu drücken, etwa wenn man irgendwo Kakerlaken entdeckt hat. Auch beim Thema Kapitalanlage wird gern und viel geklagt. Wobei man, branchentypisch, wohl von einer Blase sprechen muss, die sich nach der Finanzkrise von 2008 gebildet hat, mit all den enttäuschten oder getäuschten Anlegern.

Klagen zu Bauprojekten nehmen ab

Ein regelrechter Einbruch findet sich dagegen bei den Prozessen, die mit Bauprojekten zu tun haben - also Klagen des Bauherrn gegen den Architekten oder des Handwerkers gegen den Bauherrn oder aller gegen alle. Allein zwischen 2004 und 2012 hat sich die Zahl der Verfahren bei Amts- und Landgerichten um ein Drittel auf 44 000 verringert. Und dies, obwohl es dort selten um Bagatellen geht, sondern um stattliche Beträge.

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Da spielen zwar auch konjunkturelle Entwicklungen eine Rolle; solange die Bauwirtschaft brummt, haben Handwerker und Baufirmen Besseres zu tun, als im Gerichtssaal zu sitzen. Oft aber gilt: Wer Streit am Bau hat, würde gern vor Gericht ziehen, gäbe es nicht Hindernisse, die ihn davon abhalten.

"So ein Bauprozess kann sich jahrelang hinziehen, das sind hochkomplexe Streitigkeiten", sagt Kathrin Heerdt, Fachanwältin für Baurecht. Vor ein paar Jahren kam eine vierköpfige Familie aus Norddeutschland zu ihr, deren Haus einfach nicht fertig werden wollte. Die Anwältin stellte fest: Das ganze Projekt stand, rechtlich gesehen, auf einem maroden Fundament. Mangelhafte Handwerkeraufträge, fehlende Haftpflichtversicherung - und der Architekt war pleite.

Also mussten alle Gewerke vom Rohbau über Heizung und Sanitärinstallationen bis zum Decken des Daches gekündigt und neu vergeben werden, was eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten nach sich zog - um Baumängel oder Handwerkerlohn. Für jede Detailfrage mussten aber Gutachten angefertigt werden, bis hin zur Frage, welcher Preis pro Meter Fußleiste eigentlich angemessen ist. Erst nach sieben Jahren vor Gericht war der letzte Prozess vorbei; da stand das Haus längst.

Das zeigt: Wo Sachverständige erforderlich sind, zieht sich die Sache in die Länge - bei schriftlichen Gutachten erhöht sich die Verfahrensdauer im Schnitt um fast sieben Monate. Und Sachverständige spielen vor Gericht eine immer wichtigere Rolle, die Zahl der Gutachten wird auf 300 000 pro Jahr geschätzt.

Vor allem das Geld schreckt potenzielle Kläger ab

Die Prozesse sind zwar weniger, aber komplizierter geworden. Das erklärt, warum der Arbeitsanfall bei den Gerichten nicht gesunken ist. Der Löwenanteil der Gutachten betrifft übrigens Familienstreitigkeiten - was auch mit einem Wandel der Anschauungen zu tun hat. Früher war es bei Scheidungen üblich, dass die Kinder bei der Mutter bleiben, heute muss ein Psychologe herausfinden, ob sie nicht doch beim Vater besser aufgehoben wären.

Allerdings ist es nicht nur der Faktor Zeit, der potenzielle Kläger abschreckt - es ist vor allem das Geld. Joachim Lübbinghoff, Präsidiumsmitglied im Deutschen Richterbund, stellt folgende Formel auf: "Wenn die Betroffenen eine Rechtsschutzversicherung haben, dann klagen sie. Wenn nicht, dann lassen es viele lieber." Siehe Bauprozess, dafür gibt es so gut wie keinen Rechtsschutz.

Wenn es dagegen um ärztliche Kunstfehler geht, sind die Verfahren zwar ebenfalls aufwendig, weil nur ein Sachverständiger beurteilen kann, ob die Hüft-OP fachgerecht ausgeführt wurde. Dort aber greift der Rechtsschutz normalerweise, und siehe da: Die Zahl der Klagen steigt. Bei Verkehrsunfällen - typischer Fall für eine Rechtsschutzversicherung - sind ebenfalls keine sinkenden Klagezahlen zu beobachten.

Blechschäden bleiben bei den Versicherungen

Aber wohin sind denn nun die 730 000 Klagen verschwunden, die noch 1995 die Statistik hoch hielten? Darüber dürfte eine andere Zahlenkurve Aufschluss geben: 1995 gab es in Deutschland gut 74 000 Rechtsanwälte - inzwischen sind es 164 000. Die These vom verschwundenen deutschen Streithansel dürfte also nicht ganz richtig sein: Es wird noch genügend gestritten in Deutschland, um eine dramatisch gewachsene Zahl von Anwälten zu ernähren.

Allerdings verbringen die nur ein Viertel ihrer Zeit mit Gerichtsprozessen, mehr als 40 Prozent sehen höchstens zweimal pro Monat einen Gerichtssaal von innen, hat das Soldan-Institut herausgefunden. Ihr Geld verdienen sie vor allem mit Beratung und außergerichtlicher Vertretung. Heißt: Der Advokat von heute trägt den Streit nicht zum Gericht, sondern hält ihn davon fern.

Ähnliches dürfte auch für Versicherungen gelten. Die "Blechsachen", also Verkehrsunfälle ohne Personenschaden, landen nach Einschätzung von Jörg Elsner, Verkehrsrechtsexperte beim Deutschen Anwaltverein, meist nicht einmal beim Anwalt, sondern werden vorher durch die Haftpflichtversicherung reguliert. Weil man die Kosten drücken will. Auch Rechtsschutzversicherungen bemühen sich zunehmend darum, durch Schadensmanagement oder Vertragsanwälte teure Prozesse abzuwenden, bestätigt Matthias Kilian, Professor für Zivilrecht in Köln.

Hinter den sinkenden Prozesszahlen steckt also weniger die schwindende Streitlust, sondern das wachsende Kostenbewusstsein. Aber was ist eigentlich mit dem Nachbarstreit ( siehe Bericht )? Günter Ganster, Pressesprecher des Amtsgerichts Darmstadt, winkt ab: "Das ist eine Randerscheinung" - zumindest was die Fallzahl in seinem Gericht angeht.

Dort habe es dieses Jahr ungefähr drei Dutzend solcher Verfahren gegeben, von insgesamt 3700. Nach der bundesweiten Statistik ist ihre Zahl in nur acht Jahren sogar um fast 30 Prozent gesunken vom ohnehin sehr niedrigen Niveau des Jahres 2004. Mag sein, dass ein Teil durch außergerichtliche Schlichtungsstellen ausgefiltert worden ist, die in einigen Bundesländern inzwischen obligatorisch sind. Und so ist der erbitterte Nahkampf am Jägerzaun am Ende vielleicht doch mehr ein Fall für die Schlagzeilen als für die Gerichte.

© SZ vom 10.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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