Süddeutsche Zeitung

Streit um Paparazzi-Bild:Prinzessin Caroline scheitert mit Beschwerde gegen Deutschland

Monacos Prinzessin Caroline ist bekannt dafür, hart gegen Paparazzi-Bilder vorzugehen. Eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines 2002 veröffentlichten Bildes ist nun jedoch abgewiesen worden. Beide Seiten können Widerspruch gegen das Urteil einlegen.

Prinzessin Caroline ist abermals vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das Straßburger Gericht wies eine Beschwerde der 56-Jährigen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos ab. Das bereits 2002 in der Zeitschrift 7 Tage erschienene Foto zeigt die Adlige mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover im Urlaub.

Die Prinzessin aus dem Fürstentum Monaco warf der deutschen Justiz vor, die weitere Veröffentlichung des Fotos nicht unterbunden und damit ihr Recht auf Schutz des Privatlebens verletzt zu haben. Diesen Vorwurf wies der Straßburger Gerichtshof zurück. Er schloss sich damit im Wesentlichen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 an.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

Die Prinzessin ist dafür bekannt, hart und nachhaltig gegen Paparazzi-Fotos vorzugehen. Ein Bündel von Entscheidungen des EGMR, das die Persönlichkeitsrechte öffentlicher Personen schützt, ist als "Caroline-Urteil" in die Rechtsgeschichte eingegangen.

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