Streit um Mehrkosten:Versicherung zahlt nach Kokain-Tod von Schauspielerin

Berliner Schauspielerin Maria Kwiatkowsky

Die Schauspielerin Maria Kwiatkowsky bei den Dreharbeiten zum Kinofilm "Die Erfindung der Liebe" in Leichlingen am 01.07.2011.

(Foto: dpa)

Muss eine Versicherung für die Mehrkosten der Produktionsfirma aufkommen, wenn die Schauspielerin während der Dreharbeiten an einer Überdosis stirbt? Nach dem Tod von Maria Kwiatkowsky einigen sich die beiden Parteien vor Gericht auf einen Vergleich.

  • Nach einem Prozess vor dem Gericht kommt es zwischen der Produktionsfirma und der Versicherung zu einem Vergleich.
  • Maria Kwiatkowsky starb vor drei Jahren während der Dreharbeiten an einer Überdosis Kokain.

Der Streitpunkt

Muss die Versicherung zahlen, wenn ein Film wegen des Tods einer Schauspielerin teurer wird? Um die Frage streiten sich die Produktionsfirma Coin Film und die Gothaer Versicherung seit Monaten. Das Kölner Oberlandesgericht hat sich nun für eine entsprechende Zahlung ausgesprochen - und die beiden Streitparteien haben sich geeinigt.

Die Vorgeschichte

Bei den Dreharbeiten zu dem Kinofilm "Die Erfindung der Liebe" starb die 26 Jahre alte Schauspielerin Maria Kwiatkowsky vor drei Jahren an einer Überdosis Kokain. Das Drehbuch des Films mit Mario Adorf und Sunnyi Melles musste daraufhin umgeschrieben werden. Coin macht bei der Gothaer Mehrkosten von 795 000 Euro geltend. Die Mehrzahl der Drehtage war bereits absolviert, ein Abbruch wäre noch teurer gekommen.

Eine entsprechende Zahlung verweigerte die Versicherung allerdings. Sie verwies darauf, dass Kwiatkowsky in einem Gesundheitsfragebogen angegeben hatte, keine Drogen zu nehmen. Den Versicherungsschutz sah man wegen dieser Täuschung als erloschen an.

Die Verhandlungen

Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln hatten die Klage der Produktionsfirma abgewiesen und der Versicherung recht gegeben. Der Bundesgerichtshof sah jedoch einen Fehler in der Urteilsbegründung, hob im Oktober 2013 die Entscheidung der Vorinstanzen auf und verwies den Fall zurück ans Oberlandesgericht.

In dem neuen Prozess werteten die Richter den Tod in einer ersten Einschätzung als Unfall. Sie machten deutlich, dass die Klage der Produktionsfirma Coin Film auf Zahlung erfolgversprechend sei. Beide Parteien stimmten daraufhin einem Vergleich über die Zahlung von 550 000 Euro zu.

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