Süddeutsche Zeitung

Streit um Bonito TV:Schmidt gegen Schmidt

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Entertainer Harald Schmidt und seinem Namensvetter und früheren Geschäftspartner Thomas Schmidt geht in die nächste Runde.

Das Landgericht Köln hob am Mittwoch überraschend den angesetzten Verkündungstermin auf und trat noch einmal in die mündliche Verhandlung ein. Anlass war ein Schriftsatz samt Gutachten den Harald Schmidts Anwälte vor kurzem vorgelegt hatten, wie eine Justizsprecherin mitteilte.

Die Anwälte von Thomas Schmidt erhielten nun 4 Wochen Zeit, um zu den neuen Argumenten Stellung zu nehmen. Thomas Schmidt, der früher als "Einheizer Schmitti" das Publikum vor der Show in Stimmung brachte, verlangt vor Gericht 459.000 Euro Schadenersatz von seinem prominenten Ex-Chef, zahlbar an die Produktionsfirma Bonito TV, an der er 20 Prozent der Anteile erworben hatte.

Offenbar kein Vergleich möglich

Thomas Schmidt beruft sich nach Angaben seines Anwalts Ulf Dobberstein auf eine Klausel im Gesellschaftervertrag bei Bonito, wonach Harald Schmidt einem Wettbewerbsverbot unterliege und mit keiner anderen Firma Fernsehshows produzieren dürfe. Damit wäre er an dessen künftigen Einnahmen beteiligt gewesen.

Harald Schmidt hatte aber schon im Februar 2002 eine "Harald Schmidt GmbH" gegründet, die unter anderem Werbung produzierte, aber auch an der von Bonito produzierten Sat.1-Comedyshow "Was guckst Du?" mit Kaya Yanar beteiligt war. Deshalb hob der Entertainer als Mehrheitsgesellschafter von Bonito nach Angaben seines Anwalts Wolfgang Prinz das Wettbewerbsverbot auf.

Appelle des Vorsitzenden Richters Hannsgeorg Hoch an die Streitparteien, sich auf einen Vergleich zu einigen, waren bereits am ersten Verhandlungstag am 14. Februar ohne Erfolg geblieben.

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