Streit um Bandidos-Kutten:Gericht gibt Rockern recht

Bandidos in Berlin

Mexikaner mit Sombrero: Das Markenzeichen der Bandidos.

(Foto: dpa)
  • Das Bochumer Landgericht hat in einem Urteil entschieden, dass Rocker-Symbole doch öffentlich gezeigt werden dürfen.
  • Weil auf den Kutten der beiden Angeklagten die Ortszusätze "Bochum" beziehungsweise "Unna" zu lesen waren, wurden die Männer freigesprochen.
  • Seit April 2014 ist das Zeigen von Rockersymbolen vielerorts verboten. Die zwei Angeklagten hatten klären wollen, ob das Verbot rechtmäßig ist.

Das Urteil des Bochumer Landgerichts

Das öffentliche Tragen von Jacken mit Rocker-Emblemen ist nicht in jedem Fall strafbar. Das Bochumer Landgericht sprach einem Sprecher zufolge zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" frei, die sogenannte Kutten mit "Bandidos"-Aufnähern und den Ortszusätzen "Bochum" beziehungsweise "Unna" getragen hatten.

Damit hätten die beiden keine Kennzeichen der verbotenen "Bandidos"-Clubs in Aachen beziehungsweise Neumünster verwendet, urteilte das Gericht. Denn der Gesamteindruck der Vereinskutten werde entscheidend durch die Ortszusätze "Bochum" und "Unna" geprägt. Diese beiden "Bandidos"-Clubs sind nicht verboten. Die Richter befanden, eine andere Auslegung des Rechtsstreits als in ihrem Urteil würde zu einer "unverhältnismäßigen Beschränkung" der Tätigkeit nicht verbotener Vereine führen.

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte das anders gesehen. "Es kann nicht sein, dass ich ein verbotenes Kennzeichen im Raum A verwenden darf und im Raum B nicht", sagte Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert in seinem Plädoyer. Das müsse einheitlich gelten. Auf die Ortszusätze komme es nicht an. Entscheidend sei das "Bandidos"-Symbol "Fat Mexican", das überall zu sehen sei.

Das Urteil des Bochumer Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor dem Prozess erklärt, dass sie im Falle eines Freispruches Revision beim Bundesgerichtshof einlegen werde.

Die Angeklagten hatten sich selbst an die Polizei gewandt

Die 44 und 46 Jahre alten Rocker aus Bochum und Unna hatten den Bochumer Prozess provoziert, um das vielerorts geltende sogenannte Kutten-Verbot zu kippen. Sie waren im August mit ihren Anwälten bei der Bochumer Polizei erschienen und hatten sich ihre "Bandidos-Jacken" abnehmen lassen.

Sie wollten klären lassen, ob das seit dem Sommer vielerorts geltende Verbot des Zeigens von Rockersymbolen rechtmäßig ist. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage gegen die "Bandidos"-Mitglieder - und musste nun eine Niederlage vor dem Landgericht hinnehmen.

Reaktion von Innenminister Jäger

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) bekräftigte nach dem Urteil, die Landespolizei werde weiter konsequent gegen Symbole krimineller Rockerbanden vorgehen. "Wir nutzen auch künftig alle rechtlichen Möglichkeiten, um Rockerkriminalität effektiv und nachhaltig zu bekämpfen", erklärte Jäger in Düsseldorf.

Es treffe die Rocker besonders hart, wenn sie sich nicht mehr martialisch in der Öffentlichkeit präsentieren und für sich werben könnten. "Wir treten den Provokationen und Machtdemonstrationen dieser Banden entgegen", erklärte der Landesinnenminister. "Das trügerische Bild von Motorradromantik hat den Blick auf die verbrecherische Realität verklärt."

Das Kutten-Verbot

Für das in zahlreichen Bundesländern ausgesprochene Verbot des Zeigens bestimmter Rockersymbole stützen sich die Innenministerien bislang auf eine Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichtes. Im April 2014 bestätigten die Richter dort das vorinstanzliche Urteil, das im Tragen bestimmter Symbole der Rockergruppe "Hells Angels" einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz sah.

Für schuldig gesprochen wurde in dem Fall ein Mitglied, weil es auf seiner Kutte einen stilisierten Totenkopf mit Engelsflügeln und den aufgenähten Schriftzug "Hells Angels" trug. 1983 war in Hamburg ein Ortsverein der Rockergruppe verboten worden und mit ihm seine Symbole. Die Hamburger Richter stellten im Frühjahr 2014 in ihrem Urteil klar, dass auch das Tragen von Emblemen und Zeichen untersagt ist, die denen des verbotenen Vereins zum Verwechseln ähnlich sehen.

Jedoch sei jeder Einzelfall zu prüfen. Eine Beschwerde des Mannes gegen die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht war im September ohne Begründung abgelehnt worden. Im Kampf gegen Rockerkriminalität dient die Hamburger Entscheidung vielen Bundesländern als juristische Grundlage für ein Verbot von Hells-Angels-Symbolen, wobei die Regelungen sehr unterschiedlich sind. Nordrhein-Westfalen hat das Verbot auch auf Embleme anderer Rockergruppen wie der der Bandidos übertragen.

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