Süddeutsche Zeitung

Strafzuschlag für Berliner "Ehrenmörder":Drogen, Gewalt, Meuterei

Vor etwa einem Jahr wurde der heute 21-Jährige verurteilt, weil er seine Schwester Hatun Sürücü erschossen hatte. Inzwischen wurde er wieder straffällig - im Gefängnis.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den inzwischen 21-Jährigen Ayhan Sürücü wegen Gefangenenmeuterei, Drogenbesitzes und einer Schlägerei in der Jugendstrafanstalt zu einer zusätzlichen Haftstrafe von drei Monaten.

Nach dem so genannten Ehrenmord an seiner Schwester hatte das Berliner Landgericht vor knapp einem Jahr den Täter zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Kurz vor Ende seines Prozesses hatte der junge Mann versucht, aus einem Gefangenentransporter auf dem Weg ins Gericht zu fliehen.

Der türkischstämmige Angeklagte hatte seine Schwester am 7. Februar 2005 wegen ihres westlichen Lebensstils auf offener Straße erschossen. Zwei ältere Brüder wurden vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen. Hatun Sürücü hinterließ einen kleinen Jungen, der bei Pflegeeltern lebt. Der Bundesgerichtshof ist noch mit dem Fall befasst.

Nach einer so schrecklichen Tat lasse sich ein Strafzuschlag aus erzieherischen Aspekten nicht begründen, sagte der Jugendrichter. Der Angeklagte solle aber spüren, dass er in der Haft nicht machen könne, was er wolle.

Der Fluchtversuch aus dem Gefangenentransporter sei menschlich verständlich, hieß es im Urteil. Dramatischer sei, dass der Angeklagte in seiner Zelle zwei Gramm Marihuana besessen habe und gewalttätig geworden sei. Bei einem Fußballspiel in der Jugendhaftanstalt hatte er zudem einen Mithäftling nach einem Streit geschlagen. Der 21-Jährige war weitgehend geständig.

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dpa
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