Strafvollzug - Hamburg:Vorgezogene Weihnachtsamnestie: 22 Gefangene freigelassen

Deutschland
Ein geschmückter Weihnachtsbaum im Haupteingang der Justizvollzugsanstalt Glasmoor. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - 22 Hamburger Strafgefangene haben in diesem Jahr von einer vorgezogenen Weihnachtsamnestie profitiert. Wegen der Corona-Pandemie konnten sie das Gefängnis sogar schon einen Monat eher als vom Gesetz eigentlich vorgesehen verlassen, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Straftäter seien bereits Ende Oktober freigekommen. Die vorzeitige Entlassung solle den Gefangenen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft in Zeiten der Pandemie erleichtern, hieß es.

Die traditionelle Weihnachtsamnestie war 2018 neu im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz geregelt worden. Statt Gnadenerweisen durch die Behörde auf individuellen Antrag prüfen nun die Gefängnisleitungen von sich aus, wer für eine maximal fünf Wochen vorgezogene Entlassung in Frage kommt.

Bedingung dafür ist, dass die Betroffenen eine Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verbüßen. Ihr reguläres Entlassungsdatum muss in die Zeit zwischen dem 1. November und dem 6. Januar fallen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten einsitzen und dürfen sich dort nichts haben zu Schulden kommen lassen. Ausgenommen von der vorzeitigen Entlassung sind auch Gefangene, bei denen eine Ausweisung, Abschiebung oder Auslieferung zu erwarten ist.

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