StrafvollzugGewerkschaft erwartet „Sprung nach oben“ bei Löhnen in Haft

Die Fenster einer Justizvollzugsanstalt sind vergittert.
Die Fenster einer Justizvollzugsanstalt sind vergittert. (Foto: Christophe Gateau/dpa)

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Karlsruhe (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergütung von Gefangenen hat sich die Gefangenengewerkschaft zufrieden gezeigt. Die Richterinnen und Richter hatten Mini-Löhnen für arbeitende Gefangene eine Absage erteilt. „Wir hoffen, dass wir hier schon einen ganz schönen Sprung nach oben machen“, sagte der Sprecher der Gefangenengewerkschaft, Manuel Matzke, in Karlsruhe nach der Urteilsverkündung. Etwa fünf bis sieben Euro pro Stunde stelle er sich vor.

Grundsätzlich fordert die Gefangenengewerkschaft, dass Häftlinge den Mindestlohn erhalten. Der gilt bisher nicht für sie, da Arbeit in Haft nur eine Resozialisierungsmaßnahme ist. „Aktuell sind wir einfach auf dem Stand, dass vermittelt wird, dass ehrliche Arbeit sich nicht auszahlt. Und so kann niemand resozialisiert werden“, sagte Matzke. Laut Vizegerichtspräsidentin Doris König lag 2022 der Stundenlohn für Strafgefangene zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro.

„Was wir ein bisschen vermissen, ist der Einbezug in die Rentenversicherung, in die gesetzlichen Leistungssysteme“, sagte Matzke weiter. Er kritisierte die medizinische Versorgung in Haft. In dem Urteil stellten die Richterinnen und Richter fest, dass es verfassungsrechtlich nicht erforderlich sei, arbeitende Gefangene in die sozialen Sicherungssysteme aufzunehmen.

© dpa-infocom, dpa:230620-99-119518/2

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