Strafe für Politikerin:"Ich bin erschüttert"

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Sigi Maurer (links) und ihre Anwältin Maria Windhager wollen weiter klagen - zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (Foto: picture alliance/dpa)
  • Sigi Maurer, die frühere österreichische Grünen-Abgeordnete, muss 7000 Euro plus Verfahrenskosten dafür zahlen, dass sie sich gegen verbale sexuelle Übergriffe zur Wehr gesetzt und den mutmaßlichen Belästiger geoutet hat.
  • Sie habe sich deshalb der "üblen Nachrede" schuldig gemacht, urteilt ein Richter am Landesgericht für Strafsachen in Wien an diesem Dienstag.
  • Ihre Anwältin spricht von einem "einzigartigen Fall der Täter-Opfer-Umkehr". Der Fall dürfte weitere Wellen schlagen.

Von Peter Münch, Wien

Die frühere österreichische Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer muss 7000 Euro plus Verfahrenskosten dafür zahlen, dass sie sich gegen verbale sexuelle Übergriffe zur Wehr gesetzt und den mutmaßlichen Belästiger geoutet hat. Sie habe sich deshalb der "üblen Nachrede" schuldig gemacht, urteilte ein Richter am Landesgericht für Strafsachen in Wien am Dienstag. "Ich bin erschüttert von diesem Urteil", sagte Maurer anschließend zur Süddeutschen Zeitung. Ihre Anwältin spricht von einem "einzigartigen Fall der Täter-Opfer-Umkehr". Der Fall dürfte nun noch weitere Wellen schlagen.

Maurer, die sich im österreichischen Nationalrat auch einen Namen als Kämpferin für Frauenrechte gemacht hat, hatte Ende Mai in sozialen Medien zwei obszöne Nachrichten erhalten, die vom Account eines Bierladen-Betreibers abgesetzt worden waren. "Hallo du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen", stand da neben anderem und Ähnlichem. Die 33-Jährige machte diese Nachrichten bei Facebook und Twitter öffentlich, mit Namen und Geschäftsadresse des Absenders. "Ich dachte mir, in einer Stadt voller Hipster schadet es ja nicht, darüber zu informieren, bei welchem frauenverachtenden Arschloch man potenziell sein (craft) Bier kauft", schrieb sie dazu. Wer wissen wolle, warum dieser Mann Frauen belästige, "kann ja mal bei ihm nachfragen".

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:Obszöne Botschaften

Sigi Maurer bekommt bei Facebook eine anstößige Nachricht vom Besitzer eines Craftbeer-Shops. Sie wehrt sich sehr deutlich und sehr persönlich. Und hat dafür nun unter anderem eine Klage am Hals.

Von Peter Münch

"Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren", argumentiert sie. Bevor sie die Nachrichten öffentlich machte, hatte sie sich noch mit befreundeten Juristinnen beraten und erfahren, dass sie nicht strafrechtlich gegen die Belästigungen vorgehen konnte, weil ihr diese privat als Nachricht geschickt worden waren. Beleidigung braucht nach österreichischem Recht Öffentlichkeit. Als sich ein Sturm über ihm zusammenbraute, behauptete der Bierhändler jedoch, er habe dies alles gar nicht geschrieben. Es müsse sich jemand anderer im Laden Zugang zu seinem Computer verschafft haben. Im nächsten Schritt verklagte er Maurer wegen "übler Nachrede" und "Kreditschädigung".

Eine Fortsetzung könnte das Verfahren noch auf dem Zivilrechtsweg finden

Der Richter räumte nun zwar ein, Maurer habe aus "achtenswerten Beweggründen" gehandelt. Sie habe jedoch keinen "Wahrheitsbeweis" dafür vorlegen können, dass der Kläger tatsächlich der Absender der Nachrichten war. Zwar zeigte sich selbst der Richter überzeugt, dass der Kläger gelogen habe. Es sei jedoch nicht zu klären, ob er dies gemacht habe, "um seine eigene Tat zu verdecken oder um jemand anderen zu schützen". Unter dem Strich sprach er ihm dann 4000 Euro für "erlittene Unbill" zu. Weitere 3000 Euro muss Maurer zu 150 Tagessätzen je 20 Euro an den Staat zahlen.

Eine Fortsetzung könnte das Verfahren noch auf dem Zivilrechtsweg finden, wo der Kläger weitere Ansprüche wegen eines angeblichen Geschäftsrückgangs geltend machen kann. Sein Anwalt behielt sich nach dem Urteil ausdrücklich "weitere rechtliche Schritte" vor. Mit Maurers Verurteilung wegen übler Nachrede zeigte er sich zufrieden. "Das hat nichts mit Politik zu tun, das hat nichts mit Feminismus zu tun, das war einfach eine rechtswidrige öffentliche Diffamierung", heißt es in einer schriftlichen Erklärung der Rechtsanwaltskanzlei Hollaender.

Auf weitere gerichtliche Klärung dringen allerdings auch Sigi Maurer und ihre Anwältin Maria Windhager. "Wir gehen auf jeden Fall in die Berufung", sagt Maurer, "und wenn es sein muss, gehen wir bis nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte."

© SZ vom 10.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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