Stilkritik:Mitgewaschenes

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Susanne Hinte aus dem britischen Worcester sagt, sie habe 33 Millionen Pfund im Lotto gewonnen. Allerdings fällt ihr schwer, es zu beweisen. Die Frau hat den Tippschein aus Versehen in der Waschmaschine gewaschen.

Von Martin Zips

Sollten Sie diesen Text aufbewahren wollen, so bitte nicht auf Papier. Vielleicht finden Sie ihn ja irgendwo günstig im Internet. Drucken Sie den Text bitte nicht aus, sondern sichern Sie ihn sich in einer Cloud oder auf einer sehr großen Festplatte. Die Festplatte sollte unbedingt groß sein, weil sie Ihnen sonst durch das geöffnete Bullauge einer Waschmaschine rutschen könnte. Und da würde es Ihnen ergehen wie der gebürtigen Deutschen Susanne Hinte aus Worcester (Großbritannien), die 33 Millionen Pfund im Lotto gewonnen hat. Das behauptet sie zumindest. Der Beweis ist nur ansatzweise möglich, da Hinte ihren Lottoschein mitgewaschen hat. Auf dem zerfransten Fetzen, so berichtet die staatliche britische Lotterie, könne man zwar noch sechs Richtige erkennen, 26, 27, 46, 47, 52 und 58, aber Barcode und Datum seien dahin. Ob Hintes Schein ungültig ist? Eine Expertenkommission soll das nun klären. Immerhin sucht man noch einen zweiten Gewinner zu der Ziehung.

Seine völlig übertriebene Waschfreude wird den Menschen irgendwann noch um den Verstand bringen. Man stelle sich vor, die Rollen von Qumran, die Heilige Schrift oder die Declaration of Independence wären auch mal jemandem versehentlich in den Waschtrog gerutscht. Die Weltgeschichte wäre völlig anders verlaufen. Rachmaninoffs Klavierkonzert Nr. 2, Orson Welles' Citizen Kane oder Goethes Faust - wären sie ihren Schöpfern in den Zuber gefallen, es wäre doch zum Heulen. Der Zettel in der Sporthose von Jens Lehmann während der Fußball-WM 2006! Schabowskis Notiz während der DDR-Pressekonferenz 1989! Was hätte nicht schon alles mitgewaschen werden können. Die Lottogesellschaft sollte lieber heute als morgen auf digital umstellen. Denn nur, was du gespeichert hast, kannst du getrost nach Hause tragen.

© SZ vom 26.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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