Sterbehilfe-Streit:Klinik möchte Englaro sterben lassen

Es gibt eine Wende im Streit um die italienische Komapatientin Eluana Englaro: Eine Klinik in Udine hat sich bereit erklärt, der Sterbewilligen zu helfen.

Im Sterbehilfe-Streit um die seit 17 Jahren im Koma liegende Italienerin Eluana Englaro hat sich eine Klinik in Udine bereit erklärt, die 37-Jährige für ihre letzten Tage aufzunehmen. Sie komme damit einem Wunsch der Familie nach, erklärte das Krankenhaus im Norden Italiens am Donnerstag laut der Nachrichtenagentur Ansa.

Sterbehilfe-Streit: Liegt seit 17 Jahren im Koma: die Italienerin Eluana Englaro.

Liegt seit 17 Jahren im Koma: die Italienerin Eluana Englaro.

(Foto: Foto: dpa)

Englaro liegt derzeit in einer Klinik bei Mailand. Die dortigen Gesundheitsbehörden haben aber die Einstellung der Ernährung und Beatmung der 37-Jährigen untersagt - obwohl das höchste italienische Berufungsgericht im November nach jahrelangem juristischen Tauziehen entschieden hatte, dass Englaro entsprechend dem Antrag ihres Vaters sterben dürfe.

Englaro war 1992 nach einem Autounfall ins Koma gefallen und ist seitdem nicht mehr erwacht. Ihr Fall bewegt ganz Italien. Vor allem die katholische Kirche kämpft erbittert gegen Sterbehilfe für die Frau, der Vatikan verurteilte den Spruch des Berufungsgerichts. "Es läuft darauf hinaus, einen Mord zu begehen, wenn man Eluana nichts mehr zu essen und zu trinken gibt", erklärte nach dem Urteil der Vorsitzende des päpstlichen Rates für Gesundheitsfragen, Javier Lozano Barragan.

Der Fall weckte in Italien Erinnerungen an den Sterbehilfe-Vorkämpfer Piergiorgio Welby, der eine heftige Debatte um die Sterbehilfe ausgelöst hatte. Welby, der seit seinem 18. Lebensjahr an einer unheilbaren Krankheit litt und fast zehn Jahre lang durch künstliche Beatmung am Leben gehalten wurde, hatte vor Gericht vergeblich um sein Recht auf Sterbehilfe gekämpft. Im Dezember 2006 verhalf ihm schließlich ein Arzt zum Tod und schaltete sein Beatmungsgerät ab. Im katholisch geprägten Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten.

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