Prozess in Nürnberg:Mehrjährige Haftstrafen für jugendliche Steinewerfer

Prozess in Nürnberg: Gefahr von oben? Für Autofahrer bleibt im Grunde nur die Hoffnung, nicht zur falschen Zeit unter der falschen Brücke zu sein.

Gefahr von oben? Für Autofahrer bleibt im Grunde nur die Hoffnung, nicht zur falschen Zeit unter der falschen Brücke zu sein.

(Foto: Jakob Berr, Collage: Christian Tönsmann)
  • Jedes Jahr gibt es Hunderte Meldungen über Menschen, die Steine oder andere schwere Gegenstände von Brücken aus auf die Fahrbahn werfen.
  • In Nürnberg sind zwei heute 17 und 20 Jahre alte junge Männer nun zu vier und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
  • Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Doch auch bei diesem Fall steht die Frage im Raum, warum Menschen solche Taten begehen.
  • Der Rechtspsychologe Dietmar Heubrock hat Motive untersucht.

Von Thomas Hummel

An einem lauen Dienstagabend im Mai 2018 streifen zwei junge Männer bei Erlangen umher. Wie sie später vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zugeben werden, werfen sie an der Bahnstrecke im Stadtteil Eltersdorf Steine auf einen fahrenden Regionalzug, drei Scheiben gehen zu Bruch. Die Zerstörung macht offenbar Freude, die beiden schleppen danach bis zu dreieinhalb Kilogramm schwere Pflastersteine auf eine nahegelegene Brücke über die Autobahn A3 und lassen sie auf durchziehende Fahrzeuge fallen.

Danach ziehen sie weiter, ins 15 Kilometer entfernte Baiersdorf, auch dort schleudern sie Steine und nun auch Holzplatten von Brücken, diesmal auf die A73. Ein Stein durchschlägt die Frontscheibe eines Lasters, die Splitter verletzen den Beifahrer an der Hand und am Oberschenkel. Mehrere weitere Fahrzeuge werden getroffen, andere fahren über die Gegenstände, der Schaden beträgt insgesamt mehr als 20 000 Euro. Weitere Verletzte gibt es nicht, doch der Schrecken bei den Insassen sitzt tief.

Die Wucht des Aufpralls kann verheerend sein

In dieser Nacht hören die Autofahrer in Bayern den gängigen Warnhinweis: "Vorsicht, auf der A sowieso werfen Personen Gegenstände auf die Fahrbahn." Nach Angaben des ADAC gab es im Jahr 2017 deutschlandweit 557 solche Meldungen, im Jahr 2018 waren es 489. Falls die Polizei einen Hinweis auf Steinewerfer erhält, wird schnell und ungeprüft das Radioprogramm unterbrochen.

Manchmal ist es ein Fehlalarm, doch wenn nicht, ist die Gefahr groß. Bei den Geschwindigkeiten, die auf deutschen Autobahnen üblich sind, kann die Wucht des Aufpralls verheerend sein. In Erinnerung geblieben ist jener Fall vom Ostersonntag 2008: Der drogenabhängige Nikolai H. warf nahe Oldenburg einen sechs Kilo schweren Holzklotz auf die Autobahn, aus Frust, weil er nicht an Heroin gekommen war. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos, eine 33-jährige Frau wurde vor den Augen ihres Mannes und ihrer Kinder erschlagen.

Werden die Täter erwischt, lautet die Anklage oft "versuchter Mord". Nikolai H., der Holzklotz-Werfer, wurde wegen Mordes und dreifachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth plädierte im Prozess vor dem Landgericht gegen die Steinewerfer von Erlangen, heute 20 und 17 Jahre alt, auf versuchten Mord. Sie forderte eine Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten für den Älteren, eine Jugendstrafe von fünf Jahren für den Jüngeren.

An diesem Montag nun hat die Jugendkammer Nürnberger Landgericht bei beiden unter anderem wegen des versuchten Mordes, der Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Ältere wurde zu vier Jahren, der Jüngere zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

"Wenn ich schwere Gegenstände von einer Brücke werfe, dann nehme ich den Tod von Menschen billigend in Kauf", sagt Dietmar Heubrock, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtspsychologie in Bremen. Die Menschen in den Fahrzeugen könnten sich nicht wehren, es treffe sie aus heiterem Himmel. "Juristisch ist damit das qualifizierte Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt", erklärt Heubrock.

Die Frage ist: Warum machen die das? Eine Antwort zu finden, ist schwierig, Studien gibt es nicht. Weil die Täter oft Jugendliche sind, ist die Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen meist ausgeschlossen, Motive oder Gutachten zum Persönlichkeitsbild bleiben unter Verschluss. Wie Anfang Februar, als in Flensburg zwei 19-Jährige zu je sechs Jahren Haft verurteilt wurden. Sie hatten über Monate immer wieder Felsbrocken und Gehwegplatten auf Autobahnen und Landstraßen geworfen, eine Frau wurde schwer verletzt.

"Man hat keinen persönlichen Vorteil davon. Außer diesem Gefühl", sagt der Psychologe

Beim Prozess in Nürnberg war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ein Richter war als Beobachter zugelassen. Dieser berichtet, der ältere Angeklagte habe erklärt, dass er sich die Frage des Warum seit der Verhaftung im Juli selbst stelle. Er habe, als er die Steine warf, nicht daran gedacht, dass jemand sterben könne. Sein Verteidiger sprach von einer "abgrundtiefen Sauerei", die sein Mandant begangen habe. Einen Tötungsvorsatz könne er aber nicht erkennen, er plädierte wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung auf eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Psychologe Heubrock hat sich schon mit einigen Steinewerfern beschäftigt und den Schluss gezogen, dass es den Tätern oft um ein Gefühl der Macht gehe, nach dem Motto: "Ich schaffe das, ich kann das. Alle haben dann Angst und es heißt: 'Der Steinewerfer geht um.'" In einem der Prozesse fiel der Satz: "Einmal Gott spielen."

Für Heubrock steht die Tat damit psychologisch in der Nähe von Tierquälereien oder Brandstiftungen. "Man hat keinen persönlichen Vorteil davon. Außer diesem Gefühl", sagt er. In dieses Täterbild passt, dass den Erlanger Angeklagten auch noch vorgeworfen wird, auf einem ihrer Streifzüge ein leer stehendes Fabrikgebäude angezündet zu haben.

Häufig kämen die Jugendlichen bei solchen Verbrechen aus schwierigen familiären Verhältnissen, sagt Heubrock. Auch im Fall der Erlanger Verdächtigen stellte der Richter "erhebliche Auffälligkeiten" in der Persönlichkeit fest.

Für Auto- oder Lkw-Fahrer bleibt im Grunde nur die Hoffnung, nicht zur falschen Zeit unter der falschen Brücke durchzufahren. Wirksamer Schutz ist kaum möglich. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen führen über deutsche Fernstraßen 39 619 Brücken, eine Ausstattung mit Gittern oder Fangnetzen wäre sehr teuer.

Betroffene berichten bisweilen, sie hätten vor dem Einschlag weder Täter noch Gegenstand gesehen, so schnell sei alles gegangen. Der ADAC rät dennoch, man solle keinesfalls hektisch bremsen oder ausweichen, sobald jemand auf einer Brücke stehe. Das könne zu weiteren schlimmen Unfällen führen. Sofern möglich, solle man die Geschwindigkeit reduzieren und eventuell auf den Seitenstreifen ausweichen. Wer indes im Radio einen Warnhinweis höre, der könne fast immer ruhig weiterfahren. Dann "ist die Gefahr in der Regel bereits gebannt, weil der Täter inzwischen geflüchtet sein dürfte".

Zur SZ-Startseite
Berlin - Neuauflage des Mordprozesses gegen KuDamm-Raser

Landgericht Berlin
:Mordprozess um Autorennen am Ku'damm ausgesetzt

Der neue Prozess gegen die Berliner Autoraser ist geplatzt. Das Gericht konnte eine "Besorgnis der Befangenheit" der drei Richter nicht ausschließen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: