Stealthing:Sex ohne Kondom: Gericht hebt Freispruch auf

Gericht verhandelt über Inhaltsangabe auf Kondom-Verpackungen

Wenn ein Mann unbemerkt beim Sex das Kondom abzieht, ist von "Stealthing" die Rede.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Ein Mann hatte beim Geschlechtsverkehr heimlich das Präservativ abgezogen, das Kieler Amtsgericht befand dieses Verhalten nicht für strafbar. Nun muss der Fall nochmal verhandelt werden.

Wenn ein Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt, obwohl eine Partnerin oder ein Partner ausdrücklich nur dem Akt mit Präservativ zugestimmt hat, erfüllt dies juristisch den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs. Zu diesem Schluss ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) gekommen. Die Richter des II. Strafsenats hoben am Freitag einen Freispruch des Kieler Amtsgerichts auf. Nun muss sich eine andere Abteilung des Amtsgerichts erneut mit dem Fall befassen.

Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe während einer Pause beim Geschlechtsverkehr unbemerkt das Kondom entfernt und diesen ungeschützt fortgesetzt. Das Opfer hatte nach Angaben des Gerichts den Angeklagten zuvor mehrfach darauf hingewiesen, dass es Geschlechtsverkehr nur mit Kondom wolle. Das Amtsgericht hatte das Verhalten des Mannes nicht für strafbar gehalten und den Angeklagten im November 2020 freigesprochen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin Revision beantragt.

Dass Männer gegen den Willen ihrer Partnerinnen beim Sex das Kondom entfernen, ist ein Phänomen, das schon länger unter dem Begriff "Stealthing" bekannt ist. Er leitet sich vom englischen Wort stealth ab und lässt sich am ehesten mit List oder Heimlichtuerei übersetzen. Es gibt sogar einschlägige Foren, in denen Männer damit prahlen und sich Tipps geben, wie man dabei am besten vorgeht. In der Rechtsprechung herrscht bislang keine Einigkeit, ob und wie Stealthing bestraft werden kann. In der Schweiz sorgten zwei Verfahren für Schlagzeilen, die für die Männer mit Freisprüchen endeten. In Berlin fiel im vergangenen Sommer erstmals eine obergerichtliche Entscheidung: Das Kammergericht wertete einen Fall als sexuellen Übergriff.

Im aktuellen Fall kamen die Richter des OLG nun zu einem ähnlichen Ergebnis: Erkläre ein Opfer vor dem Geschlechtsverkehr, dass es diesem nur mit Kondom zustimme, so könne das ungeschützte Eindringen auch dann als sexueller Übergriff strafbar sein, wenn das Opfer das Fehlen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs nicht bemerke, sagte ein Gerichtssprecher.

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