Ein Pole will 1974 aus der DDR in den Westen flüchten. Er tut das nicht, indem er versucht, die Mauer zu überwinden, den Todesstreifen oder einen Fluss. Er fährt nach Berlin zur polnischen Botschaft und droht, eine Bombe in seiner Aktentasche zu zünden, wenn er nicht ausreisen dürfe. Die von der Botschaft alarmierten Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gehen zum Schein auf die Forderung ein. Geben dem Mann Ausreisepapiere und Westgeld, bringen ihn zum Grenzübergang Friedrichstraße. Dort, im sogenannten Tränenpalast, darf er mehrere Grenzkontrollen passieren. Als er schließlich die Unterführung zum U-Bahnhof nach West-Berlin betritt, tritt ein Stasi-Offizier hinter einer Sichtblende hervor und schießt ihm in den Rücken.
Stasi-VerbrechenEine „gnadenlos ausgeführte Tat“
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Ein Stasi-Offizier in Trenchcoat und mit Sonnenbrille erschießt am DDR-Grenzübergang Friedrichstraße hinterrücks einen Polen. 50 Jahre später wird er wegen Mordes verurteilt. Warum die Entscheidung historisch ist.
Von Verena Mayer
