StaatsgerichtshofGericht bestätigt Aus für „Verkehrswende“-Volksbegehren

Der Staatsgerichtshof ist Hessens höchstes Gericht. (Archivbild)
Der Staatsgerichtshof ist Hessens höchstes Gericht. (Archivbild) Michael Brandt/dpa

Ein Volksbegehren sollte für mehr Rad- und Fußgängerverkehr in Hessen sorgen. Das Ansinnen wurde 2022 vom Land abgewiesen. Zu Recht? Nun hat Hessens höchstes Gericht entschieden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen hat das Volksbegehren der „Verkehrswende Hessen“ vor rund vier Jahren zu Recht abgewiesen. Das urteilte der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden. Die Initiative „Verkehrswende Hessen“ macht sich für den Radverkehr, Fußgänger und ÖPNV stark. Kern des Volksbegehrens war mit dem „Verkehrswendegesetz“ ein neues hessisches Mobilitätsgesetz. 

Die damalige schwarz-grüne Landesregierung wies das Vorhaben Ende September 2022 als „nicht verfassungskonform“ zurück. Der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus, hatte das Verkehrsministerium erklärt. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wies Hessens höchstes Gericht nun zurück.

Zum Trägerkreis von „Verkehrswende Hessen“ zählen der „Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen“ (ADFC), der Landesverband Hessen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und der „FUSS - Fußgängerschutzverein und Fachverband Fußverkehr Deutschland“.

© dpa-infocom, dpa:260715-930-385964/2

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