Urteil im Erpressungsprozess:15 Monate Haft für Thomas Drach

Der Erpressungsprozess um Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat ein schnelles Ende gefunden: In den Plädoyers beschrieb der Staatsanwalt ihn als hoffnungslosen Fall, die Verteidigung wollte den Freispruch. Der Richter zögerte nicht lange mit seinem Urteil.

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist vom Hamburger Landgericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer sprach ihn der versuchten Anstiftung zur räuberischen Erpressung schuldig. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass er im Februar 2009 mit zwei Briefen aus der Haft heraus versuchte, einen Bekannten zur Erpressung seines jüngeren Bruders anzustiften.

Haft und Sicherungsverwahrung für Drach gefordert

Haft und Sicherungsverwahrung gefordert: Der Schwerverbrecher Thomas Drach vor Gericht.

(Foto: dpa)

Dabei hatte sich die Verteidigung am Morgen noch eine Wende erhofft: Verteidiger Helfried Roubicek wollte mit einem Befangenheitsantrag erwirken, dass ein neuer psychologischer Gutachter bestellt wird. Der im aktuellen Prozess eingesetzte Spezialist habe schon im Verfahren um die Reemtsma-Entführung einen Komplizen Drachs begutachtet.

Das Gericht wies den Antrag umgehend zurück. Damit war die Beweisaufnahme abgeschlossen. Im Plädoyer beschrieb der Staatsanwalt anschließend noch einmal, warum er Thomas Drach für gefährlich und lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für das richtige Strafmaß halte.

Die Anklage halte den Vorwurf der versuchten Anstiftung zur räuberischen Erpressung im vollen Umfang für bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Karsten Hoffmann. Seiner Ansicht nach sei bewiesen, dass der Angeklagte seinen jüngeren Bruder erpressen lassen wollte. Als Motiv gilt demnach Drachs Kampf um das Millionen-Lösegeld aus der Reemtsma-Entführung.

Verteidigung: Freispruch gefordert

Drach habe einen Hang zu Straftaten und sei auch eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit, begründete Hoffmann die Forderung nach einer Sicherungsverwahrung. Im Prozess habe sich Drach weder reumütig noch einsichtig gezeigt. Zudem sei er bekanntlich erheblich vorbestraft und habe die Tat aus der Haft heraus begangen. "Auch wenn die vorliegende Tat möglicherweise nicht als schwere Gewalttat einzustufen ist, gibt sie einen Vorgeschmack darauf, was nach einer Haftentlassung zu erwarten ist", sagte der Staatsanwalt. Da Drach nach seiner Entlassung möglicherweise nicht über das Geld für sein angestrebtes Leben im Luxus verfügen könne und nichts gelernt habe, bleibe ihm nichts anderes übrig, als erneut Straftaten zu begehen.

Die Verteidigung des 51-Jährigen wertete die Sachlage komplett anders: Es habe keine Absicht zur versuchten räuberischen Erpressung gegeben, sagte Helfried Roubicek in seinem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht. In seinem Schlusswort wies Drach den Vorwurf der versuchten Anstiftung zur räuberischen Erpressung noch einmal mit markigen Worten zurück. "Die ganze Sache ist an den Haaren herbeigezogen, um irgendwie noch an Informationen über das Lösegeld zu kommen", sagte der Angeklagte. "Den Rest hat sich der Staatsanwalt in seinem schlauen Stübchen zusammengereimt, um irgendwie noch eine Straftat daraus zu machen."

Für das Gericht ergaben die Informationen sehr wohl ein geordnetes Bild, das Urteil ist ergangen. Damit ist auch fraglich, wann Drach freikommen kann. Eigentlich sollte er im Juli 2012 entlassen werden. Drach hatte 1996 gemeinsam mit Komplizen den Hamburger Millionenerben Jan Philipp Reemtsma entführt und ein Rekord-Lösegeld kassiert, von dem ein großer Teil bis heute verschwunden ist.

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