Spieler:Es hört nicht auf

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Verhaftungen, Verbote und illegaler Handel mit Pokémon-Benutzerkonten: Erneut passiert Unglaubliches in der Welt der Pokémon-Spieler.

Drei junge Männer, die am Flughafen der Stadt Dschasan (Saudi-Arabien) auf der Suche nach Pokémon-Monstern waren, sind festgenommen worden. Das meldet die saudi-arabische Nachrichtenseite Al-Muwatin. Die höchste islamische Institution des Landes habe ein Rechtsgutachten (Fatwa) aus dem Jahr 2001 bestätigt, das Pokémon wegen seines Glücksspielcharakters verbietet. Das Handy-Spiel "Pokémon Go", bei dem per App und Handykamera Monsterfiguren an realen Orten gesammelt werden, ist offiziell nicht in Saudi-Arabien verfügbar. Trotzdem ist es dort sehr verbreitet.

Alle Einsatzkräfte, die bei der Nationalpolizei und der Marine Indonesiens beschäftigt sind, dürfen aus Sicherheitsgründen keine Pokémon-Monster jagen. Das bestätigte ein Polizeisprecher. Das Verbot folgte auf die vorübergehende Festnahme eines Franzosen, der in der Stadt Cirebon beim Pokémon-Jagen aus Versehen in einen Militärstützpunkt eingedrungen war.

Deutsche Verbraucherschützer haben den US-Entwickler von "Pokémon Go" wegen fehlenden Datenschutzes abgemahnt. Insgesamt würden 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen beanstandet, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit. Gebe der Entwickler Niantic keine Unterlassungserklärung ab, so drohe ein Klageverfahren.

Ein Spieler aus Brighton hat seinen Pokémon-Account mit hohem Spielstand für 7300 Pfund (rund 8700 Euro) auf Ebay versteigert. Das berichtet der britische Guardian. Überhaupt wird auf der Versteigerungs-Plattform ein reger Handel mit Pokémon-Daten getrieben: Im deutschen Ebay-Shop steht zum Beispiel ein Account mit dem als extrem selten geltenden Pokémon Kabutops für 1499 Euro zum Kauf. Ein anderer Verkäufer bietet seinen Zugang, der bereits das Level 22 erreicht hat, für ungeduldige Spieler für 540 Euro an. Sowohl Käufer als auch Verkäufer riskieren damit jedoch, dass ihre Accounts deaktiviert werden, weil sie gegen die Nutzungsbestimmungen verstießen, betonte der Guardian.

© SZ vom 21.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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