Spanisches Königshaus:"Ich will kein Promi sein"

Telma Ortiz ist die Schwester der spanischen Prinzessin Laetizia. Sie will nicht fotografiert werden, klagte vor Gericht - und verlor.

Telma Ortiz war bis vor vier Jahren eine Spanierin wie jede andere. Dann wurde sie - ohne ihr Dazutun - von einem Tag auf den anderen prominent: Ihre ältere Schwester Letizia heiratete den spanischen Thronfolger Felipe, wurde zur Prinzessin von Asturien und wird eines Tages spanische Königin sein.

Telma Ortiz; AP

Telma Ortiz muss Fotografen weiterhin ertragen.

(Foto: Foto: AP)

Damit geriet auch die Schwester Telma ins Visier von Fotoagenturen, TV-Sendern und Zeitschriften. Ein Magazin veröffentlichte eine Bildreportage unter dem Titel "Telma auf dem Motorrad", eine andere ließ sie von ihren Lesern zu "einer der sexuell attraktivsten Frauen der Welt" wählen.

Die 34-Jährige will aber kein "Promi" sein und nicht in der Zeitung stehen. Sie und ihr Lebensgefährte Enrique Martín Llop zogen vor Gericht und starteten einen Prozess, der in Spanien ohne Beispiel ist. Das Paar verklagte 53 Medien, darunter die großen spanischen Fernsehsender, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Internetmedien und Bildagenturen. Es wollte mit dem Verfahren erreichen, dass das Gericht den Medien untersagt, Bilder von Telma Ortiz und ihrem Partner aufzunehmen und zu verbreiten. Nur Fotos von offiziellen Akten des Königshauses sollten zugelassen werden.

"Kein böser Wille"

Ein Gericht in der Stadt Toledo, wo das Paar mit seiner im März geborenen Tochter lebt, lehnte die Klage am Donnerstag in erster Instanz ab. Man dürfe den Medien nicht pauschal "bösen Willen" unterstellen, betonte die Richterin. Sie folgte weitgehend den Argumenten der Medien. Diese hatten das Ansinnen der Letizia- Schwester einhellig zurückgewiesen.

"Das Gesuch bedeutete einen Angriff auf das Recht der Meinungsfreiheit", sagte der Anwalt Juan Luis Ortega Peña, der mehrere Regenbogenblätter vertrat. "Es beinhaltete eine Vorzensur und einen Rückfall in die Zeit der Franco-Diktatur." Die Anwältin Teresa Bueyes meinte, eine Billigung des Foto-Verbots hätte "das Ende der Regenbogenpresse" bedeutet.

Demgegenüber hatte der Anwalt von Telma Ortiz auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verwiesen. Die Straßburger Richter hatten 2004 nach einem elfjährigen Rechtsstreit der Prinzessin Caroline von Monaco Recht gegeben, die gegen die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Privatleben geklagt hatte.

Telma Ortiz und ihr Partner wollten ebenfalls ihre Privatsphäre durch einen Richterspruch schützen lassen. Sie hatten einige Zeit für Hilfsorganisationen auf den Philippinen gearbeitet und waren vor wenigen Monaten heimgekehrt, damit die Tochter in Spanien aufwächst.

"Das Paar wird 24 Stunden am Tag von Paparazzi verfolgt. Es ist unerträglich", sagte der Anwalt Fernando Garrido. "Über die Geschwister des spanischen Ministerpräsidenten berichtet niemand." In dem Prozess ging es um die Abgrenzung des Rechts auf Information und des Rechts auf Privatsphäre. Beobachter schlossen nicht aus, dass die Sache noch bis zum Verfassungsgericht gehen wird.

Die Professoren für Verfassungsrecht an den Universitäten äußerten unterschiedliche Ansichten, ob das Verlangen der Letizia-Schwester mit dem spanischen Grundgesetz vereinbar ist. Leopoldo Abad trat dafür ein, Telma Ortiz Recht zu geben. "Die Frau hat kein öffentliches Amt und keinen Beruf, der die Medien interessiert. Sie unternahm von sich aus keine Anstalten, dass über sie berichtet wird." Der Verfassungsrechtler Marc Carrillo hielt seinem Kollegen entgegen: "Eine Vorzensur ist nicht zulässig." Jorge de Esteban wies darauf hin, dass Telma Ortiz mit ihrer Klage das Interesse der Medien an ihr noch gesteigert habe: "Wenn man bisher viel über sie gesprochen hat, wird man von nun an noch mehr über sie sprechen."

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