Spanisches Königshaus:Berufung abgelehnt - Infantin Cristina muss auf die Anklagebank

Spaniens Königsschwester muss auf Anklagebank: Berufung abgelehnt

Infantin Cristina, Schwester des spanischen Königs, muss sich vor Gericht verantworten.

(Foto: Ballesteros/dpa)
  • Die spanische Infantin Cristina muss sich vor Gericht verantworten. Ihr wird eine Verwicklung in einen Steuerbetrugsskandal vorgeworfen.
  • Eine Berufung wurde vom zuständigen Ermittlungsrichter abgelehnt.

Vorwurf der Unterschlagung von Steuergeldern

Die Schwester des spanischen Königs Felipe VI. muss wegen des Vorwurfs des Steuerbetrugs auf die Anklagebank. Ein Einspruch der Anwälte der Infantin Cristina gegen die Anklageerhebung sei am Freitag von Ermittlungsrichter José Castro in Palma de Mallorca abgelehnt worden, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Efe unter Berufung auf Justizkreise.

Die 49 Jahre alte Cristina wird somit die erste direkte Verwandte eines spanischen Königs sein, die sich wegen eines Finanzskandals als Angeklagte vor Gericht verantworten muss. Sie soll in eine Finanzaffäre um Ehemann Iñaki Urdangarin verwickelt sein. Der 46-jährige ehemalige Handballnationalspieler soll als Chef einer gemeinnützigen Stiftung mit Komplizen etwa sechs Millionen Euro Steuergelder unterschlagen haben.

Acht Jahre Haft gefordert

Für Urdangarin hatte die Staatsanwaltschaft knapp 20 Jahre Haft gefordert. Im Falle Cristinas hatte sich der zuständige Sonderstaatsanwalt zwar gegen eine Anklageerhebung ausgesprochen. Die Gewerkschaft Manos Limpias (Saubere Hände) forderte aber als Nebenkläger für die Infantin acht Jahre Haft und eine Geldstrafe von zwei Millionen Euro.

Es wird erwartet, dass der Prozess mit mehreren Beschuldigten in der zweiten Jahreshälfte eröffnet wird.

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