Süddeutsche Zeitung

Urteil im Medizin-Prozess:Spätabtreibung oder Totschlag?

Eine Ärztin und ein Arzt entbinden ein gesundes Mädchen, die schwer behinderte Zwillingsschwester töten sie im offenen Uterus. Der Fall hat nun zum dritten Mal die Justiz beschäftigt.

Von Verena Mayer, Berlin

Die Frauenärztin Babett R. hat den Ruf, bei den schwierigen Fällen geholt zu werden. Bei Geburten, von denen man nicht weiß, wie sie enden, bei denen es um Leben und Tod geht. 2012 hatte sie wieder so einen Fall, die Geburt von Zwillingen stand an, von denen ein Kind gesund und das andere schwerstbehindert war. Doch dieser Fall war nicht nur medizinisch äußerst komplex, er beschäftigt auch seit bald zehn Jahren die Justiz.

Eine Zwillingsschwangerschaft ist ohnehin mit Risiken verbunden, aber in diesem Fall litten die Zwillinge auch noch an einem lebensgefährlichen Syndrom: Ihre Blutkreisläufe hingen zusammen, was dazu führte, dass ein Kind besser versorgt wurde als das andere. Die Mutter war in einer Spezialklinik in Hamburg gewesen, um die Blutkreisläufe trennen zu lassen, doch schnell wurde klar, dass eines der Mädchen im Mutterleib bereits schwerste Hirnschädigungen erlitten hatte. Die Frau ließ daher in der 32. Schwangerschaftswoche eine Spätabtreibung vornehmen, einen sogenannten selektiven Fetozid. Das gesunde Kind wurde geboren, es feiert demnächst seinen 12. Geburtstag. Das kranke Kind wurde im Mutterleib mit einer Injektion von Kaliumchlorid getötet.

Das ist in Deutschland unter bestimmten Umständen möglich, etwa wenn die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter gefährden würde. Allerdings entscheidet die Art und Weise, wie eine Schwangerschaft beendet wird, über die Frage, ob ein selektiver Fetozid eine zulässige Spätabtreibung ist oder aber Totschlag, der mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden kann. Und die Frage ist so komplex, dass sie am Donnerstag bereits zum dritten Mal die Justiz beschäftigte.

Vor dem Berliner Landgericht angeklagt sind Babett R., leitende Oberärztin einer Berliner Klinik, und ihr damaliger Chef Klaus V., jene Mediziner, an die sich die schwangere Frau 2010 wandte. Die beiden entschieden, dass das geschädigte Kind so lange wie möglich im Mutterleib leben müsse, um den gesunden Zwilling nicht zu gefährden. Um die 34. Schwangerschaftswoche sollte eine Spätabtreibung vorgenommen werden, kurz danach sollte die Mutter das gesunde Kind gebären. Doch dann setzten plötzlich die Wehen ein. Babett R. öffnete den Uterus mit einem Kaiserschnitt und holte den gesunden Zwilling auf die Welt. Danach verabreichte sie dem anderen Zwilling die tödliche Spritze, nabelte ihn ab und vermerkte im OP-Bericht: "Totgeburt".

Ab wann ist ein Mensch ein Mensch?

Dies wertete das Berliner Landgericht im ersten Prozess 2019 als Totschlag und verurteilte die beiden Ärzte zu Haftstrafen auf Bewährung. Es habe keinen medizinischen Grund gegeben, das behinderte Kind nach der Geburt des gesunden zu töten, dies sei allein geschehen, um den Wunsch der Mutter zu erfüllen, "die ein gesundes Kind ohne Risiko" gewollt habe. Die Ärztin und der Arzt hätten den Eingriff geplant und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt, das die Grenzen klar definiere: Mit dem Beginn der Geburt setze die Menschwerdung ein, und einen Menschen darf man nicht töten.

Der Bundesgerichtshof sah das teilweise anders. Zwar bestätigte er die Verurteilung wegen Totschlags, fand das Strafmaß aber zu streng: Man könne Ärzten, die einen medizinischen Eingriff vornehmen, nicht vorwerfen, dabei planvoll gehandelt zu haben.

Im aktuellen Prozess geht es nun um Milderungsgründe. Babett R. erhebt sich, um einige aufzuzählen. Es sei ihr darum gegangen, Risiken vom gesunden Kind abzuwenden und "als verlässliche Ärztin" der Mutter zu helfen, die in einer absoluten Ausnahmesituation gewesen sei. Bis heute leide sie an den Folgen ihrer "juristisch falschen" Entscheidung, die sie bedauere. Sie dürfe keine Facharztprüfungen mehr abhalten und sei kurz davor, ihre Approbation und damit ihre Lebensgrundlage zu verlieren. Zudem stehe sie seit Jahren in der Öffentlichkeit, was sie als belastend empfinde.

Tatsächlich hat der Fall juristische und medizinische Grundsatzdiskussionen ausgelöst, weil er so viele ethische Grenzen berührt: Ab wann ist ein Mensch ein Mensch, wer entscheidet über Leben und Tod? Und wie weit dürfen Ärzte in Zeiten des medizinischen Fortschritts gehen? Das Berliner Landgericht vermeidet diese Fragen, setzt aber die Strafen um einige Monate herab. Babett R. wird zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt, Klaus V. zu einem Jahr und sieben Monaten. Es spreche viel für die beiden, sagt die Vorsitzende Richterin, etwa das Motiv, der werdenden Mutter helfen zu wollen. Auch die lange Verfahrensdauer wertet sie als mildernd.

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