Soziale Medien:Hotel Campinski

Soziale Medien: Kann man bei einem Zelt eigentlich von "Warmmiete" sprechen? Kommt auf den Schlafsack an! So sah die Anzeige aus, die ein Kunststudent in ein Wohnungsportal stellte. Ein Scherz - der sich verselbständigte

Kann man bei einem Zelt eigentlich von "Warmmiete" sprechen? Kommt auf den Schlafsack an! So sah die Anzeige aus, die ein Kunststudent in ein Wohnungsportal stellte. Ein Scherz - der sich verselbständigte

  • Ein Kunststudent stellt im Sommer 2016 ein Zelt auf den Balkon, um bei der Hitze draußen schlafen zu können.
  • Irgendwann macht er ein Foto von dem Balkon samt Zelt und stellt eine Anzeige auf dem Wohnungsportal "WG-Gesucht" ein: Zelt auf dem Balkon für 260 Euro zu vermieten.
  • Und dann verselbständigte sich die Geschichte.

Von Franz Himpsl und Anja Zeltner

Kapuzinerkresse und Rosmarin, dazwischen eine klobige braune Ledercouch: Das ist der Balkon von Hannes Ziegler. Ein Balkon, über den gerade alle reden. Denn diese sieben Quadratmeter, die zu einer Zweizimmerwohnung im Berliner Stadtteil Neukölln gehören, sind Ausgangspunkt für eine ziemlich irre Geschichte. Eine Geschichte, die zeigt, wie im Zeitalter der sozialen Medien Legenden entstehen.

Angefangen habe es vor gut zwei Jahren, erzählt Ziegler, der in Wirklichkeit anders heißt. Dem 29-Jährigen - Angestellter im öffentlichen Dienst, Ausstrahlung eines Philosophie-Doktoranden - ist das Ganze ein bisschen unangenehm. Zieglers damaliger Mitbewohner war es, der im Sommer 2016 ein Zelt auf den Balkon stellte, um bei der Hitze draußen schlafen zu können. Der Mitbewohner war Kunststudent, und wie es das Klischee will, war sein Ideenreichtum größer als der materielle. Irgendwann muss bei ihm der Gedanke entstanden sein: Aus dem Zelt kann man doch mehr machen. Er schoss ein Foto und stellte eine Anzeige auf dem Wohnungsportal "WG-Gesucht" ein. Zelt auf dem Balkon für 260 Euro zu vermieten.

Satire auf den überhitzten Wohnungsmarkt? Todernste Geldbeschaffungsmaßnahme? Der Mitbewohner ist mittlerweile ausgezogen und will sich auch auf mehrfache Anfrage hin nicht äußern. Aber vielleicht gehört auch diese Zurückhaltung zum Kunstprojekt: Einfach mal sehen, was passiert. Ziegler sagt über die Aktion: "Er wollte kreativ sein und etwas ausprobieren. Das war ein Experiment, aus der Not geborene Kunst."

Er hatte eigentlich überhaupt keine Lust auf wildfremde Camper auf dem Balkon

Das Experiment war erst einmal schnell vorbei. Zwei, drei Leute meldeten sich, die die Anzeige missverstanden hatten und sich für die Wohnung, nicht aber den Balkon interessierten. Dann wurde Ziegler die Sache zu heiß: Er hatte eigentlich überhaupt keine Lust auf wildfremde Camper auf dem Balkon, abgesehen davon, dass die Untervermietung mindestens der Genehmigung des Vermieters bedurft hätte. Also nahm der Mitbewohner die Anzeige auf Bitten Zieglers nach ein paar Tagen aus dem Netz. Eine spätpubertäre Schnapsidee ohne Folgen, möchte man meinen.

Doch zwei Jahre später tauchte die Anzeige wieder auf. Gleiche Internetplattform, gleiches Foto - das Foto von Zieglers Balkon -, gleicher Mietpreis, neuer Text. "Wir vermieten aufgrund von finanziellen Problemen einen Schlafplatz auf unserem Balkon! Falls es dich nicht stört, wenn wir uns ab und zu auf dem Balkon sonnen oder am Abend einen Drink dort zu uns nehmen, freuen wir uns, von dir zu hören :-)", heißt es da. Vermeintliche Urheberinnen der Anzeige: "Marie, 22, und Biana, 22".

Jemand, so scheint es, hat das Foto aus der ursprünglichen Anzeige recycelt. "Ein ganz klarer Fake", sagt Ziegler, dem sein eigener Balkon nun immer häufiger im Internet begegnet. Am 27. Mai twittert Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Berliner Tagesspiegel, ein Bildschirmfoto der neuen Anzeige mit dem Kommentar: "Berlin in a nutshell."

Tenor der Überschriften: Berlinerinnen vermieten ihren Balkon

Einen Tag später greifen viele Medien den Maroldt-Tweet auf, vor allem jene mit junger Zielgruppe: Bento, neon.de, auch jetzt, das Portal der Süddeutschen Zeitung für ein junges Leserpublikum. Tenor der Überschriften: Berlinerinnen vermieten ihren Balkon. In einem Bento-Artikel heißt es vermeintlich relativierend: "Egal, ob die Sache ernst gemeint ist oder ein Scherz sein soll - allein, dass es so viele Nachfragen gibt, zeigt: Berlin hat ein riesiges Mietproblem." Eine dürftige Logik. Ob die Inserentinnen nämlich tatsächlich viele Anfragen erhalten haben, wie es die Standardfloskel über der deaktivierten Anzeige vermuten lässt, ist Spekulation, Schlussfolgerungen lassen sich daraus keine ziehen.

Die Idee, dass in Berlin Balkone vermietet werden, ist unterdessen Folklore geworden. In einem Wohnungsquiz vom 2. Juni zum Beispiel schreibt Bento wie selbstverständlich: "Vor allem Wohnungen mit zwei bis drei Zimmern sind so begehrt, dass Hunderte Menschen zu Besichtigungen kommen - und sich anstellen müssen, um die Wohnung oder das Zimmer überhaupt betreten zu können. Gerade erst vermieteten zwei junge Berlinerinnen aus der Not heraus ein Zelt auf ihrem Balkon - für 260 Euro im Monat."

Die satirische "Heute Show" des ZDF vom 21. September wartete mit einem Einspielfilm zur Mietproblematik auf: "Eine Wohnung im Zentrum? Träum weiter. In Berlin wurde unlängst ein Zelt auf einem Balkon angeboten. Zur Miete. 260 Euro warm." Moderator Oliver Welke kommentierte: "Willkommen im Hotel Campinski."

Die sozialen Medien wirken wie Brandbeschleuniger für pointierte Storys

Der Mythos vom Zelt auf dem Balkon scheint gut in die Zeit zu passen, weil das Miet-Thema viele emotionalisiert und kaum ein Tag vergeht, an dem nicht von schier unbezahlbaren Mieten in den Großstädten die Rede ist. Und weil die allgegenwärtigen sozialen Medien wie Brandbeschleuniger für pointierte Storys wirken.

Soziale Medien: Am 27. Mai twittert Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Berliner Tagesspiegels, die Zelt-Anzeige. Er hat knapp 28 000 Follower. Screenshot SZ: Twitter/Lorenz Maroldt

Am 27. Mai twittert Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Berliner Tagesspiegels, die Zelt-Anzeige. Er hat knapp 28 000 Follower. Screenshot SZ: Twitter/Lorenz Maroldt

Im Englischen spricht man von "urban legends": Geschichten, von denen keiner mehr so genau weiß, wie sie entstanden sind, aber bei denen alle sich irgendwie einig sind, dass sie so gut sind, dass es eigentlich egal ist, ob sie stimmen. Dass die Wirklichkeit dann doch keine vernachlässigbare Größe ist, zeigte sich, als die Geschichte eine weitere Wendung nahm.

Ein Berliner Schüler, der ohne seine Eltern in einer 28 Quadratmeter großen Wohnung lebt, stellte einen Antrag auf Aufstockung seines Schüler-Bafögs. Dieses reiche, so seine Argumentation, nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, zumal schon die Miete mit 325 Euro zu Buche schlage. Juristisch gesehen ging es darum, ob der mittlerweile volljährige junge Mann, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und nicht arbeiten durfte, unter eine Härtefall-Regelung falle, die ergänzende Sozialhilfe möglich macht.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass es Legenden weit bringen können

Im Eilverfahren lehnte das Berliner Sozialgericht den Antrag ab. In der Begründung gibt das Gericht Ratschläge, wie der Antragsteller dennoch zu Geld kommen könnte - nämlich durch Untervermietung der eigenen Wohnung. So würden, "wie sich kürzlich verschiedenen Zeitungsberichten entnehmen ließ, sogar Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon in einer Studenten-WG für 260 Euro im Monat inseriert".

Marcus Howe, Pressesprecher des Sozialgerichts Berlin, betonte auf Nachfrage, die Ausführungen des Gerichts zur Untervermietung seien "für die eigentliche Entscheidung nicht mehr erheblich", seien gewissermaßen nur eine Ergänzung. Jan Becker, der den Schüler als Anwalt vertritt, reichte dennoch Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein.

Vor zehn Tagen hat sein Klient eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erhalten und darf nun seinen Lebensunterhalt durch Arbeit aufbessern. Seine persönliche Lebenssituation ist damit erst einmal weniger prekär, doch das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin. Darin soll die Frage geklärt werden, ob er, der zeitweilig neben dem Bafög auch Sozialhilfe bezog, Geld zurückzahlen muss.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass es Legenden weit bringen können. Das Hirngespinst eines Kunststudenten wanderte über eine Wohnungssuche-Plattform, soziale Medien und klassische Medien in einen offiziellen Gerichtsentscheid. So wurden Fakten geschaffen, im wahrsten Sinne des Wortes. Einen Balkon hat der Berliner Schüler übrigens nicht.

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