Sonderrechte für Spaniens Ex-König:Abgeordnete beschließen Immunität für Juan Carlos

King Juan Carlos

Immunität könnte für Juan Carlos wichtig werden.

(Foto: AP)

Auch nach der Abdankung soll Juan Carlos Immunität genießen: Spanische Abgeordnete stimmen mehrheitlich für umstrittene Sonderrechte für den Ex-König. Sie könnten von mehr als formaler Bedeutung sein.

  • Abgeordnete stimmen für Immunität des Ex-Königs, Senat muss noch zustimmen
  • Gesetzentwurf sieht Ausweitung der Immunität auf weitere Mitglieder des Königshauses vor

184 Abgeordnete stimmen für Sonderrechte

Nach dem Thronwechsel in Spanien haben die Abgeordneten mit den Stimmen der rechtskonservativen Regierungspartei umstrittene Sonderrechte für den bisherigen König Juan Carlos beschlossen. Für die Regelungen stimmten 184 Abgeordnete. 109 enthielten sich der Stimme, 32 votierten dagegen. Sie sollen dem Ex-König so schnell wie möglich zu neuer Immunität verhelfen. Der Senat muss das von der regierenden Volkspartei (PP) eingebrachte Gesetzesvorhaben im Juli noch absegnen.

Ausweitung der Immunität geplant

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur der Oberste Gerichtshof Juan Carlos zur Rechenschaft ziehen kann. Dieses Privileg soll der Gesetzesinitiative zufolge auch für die neue Königin Letizia, ihre Vorgängerin Sofia und die acht Jahre alte Thronfolgerin Leonor gelten. Gemäß der spanischen Verfassung ist nur der jeweils herrschende König immun, nämlich Juan Carlos' Sohn und Nachfolger, Felipe VI. Für andere Mitglieder des Königshauses galt das bislang nicht. Juan Carlos hatte vergangene Woche nach 39-jähriger Herrschaft abgedankt und damit seine Immunität verloren.

Warum die Immunität für Juan Carlos wichtig sein könnte

Die Frage der Immunität könnte für Juan Carlos mehr als formale Bedeutung haben: 2012 hatten zwei spanische Gerichte Vaterschaftsklagen gegen den damaligen König unter Verweis auf die Verfassung abgewiesen. Der Katalane Alberto Solà Jiménez und die Belgierin Ingrid sind davon überzeugt, uneheliche Kinder von Juan Carlos zu sein und wollten einen Vaterschaftstest erwirken. Solàs Berufungsklage ist noch anhängig.

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