Solo-Törn untersagt:Laura Dekker darf nicht segeln

Lange noch nicht reif: Ein Niederländisches Gericht erlaubt der 14-Jährigen Laura Dekker keine Weltumsegelung - nicht zuletzt unter dem Eindruck des kürzlichen Schiffbruchs einer jungen Amerikanerin.

Laura Dekker darf auf keinen Fall vor Ende Juli in See stechen, um als jüngster Mensch allein die Welt zu umsegeln. Ein Gericht in Middelburg entschied, dass die Aufsicht des Jugendamtes über das Mädchen um einen Monat verlängert wird. Der Fall soll am 20. Juli erneut verhandelt werden. Die 14-Jährige wollte eigentlich Anfang Juli ihre Weltumsegelung beginnen.

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Laura Dekker im August 2009.

(Foto: afp)

Die Schülerin behält aber die Chance, noch rechtzeitig vor dem Einsetzen der Herbststürme ihren gewagten Segeltörn zu beginnen. Das Jugendamt hatte beantragt, die Einschränkung des Erziehungsrechts von Lauras Vater Dick bis September aufrechtzuerhalten. Allerdings hatte es in seinem Antrag selbst zugestanden, dass bereits nach einem Monat eine erneute Prüfung erfolgen könnte.

Seit über einem Jahr steht Dekker bereits unter der Obhut des Jugendamts, darf aber bei ihrem Vater leben. Die einmonatige Frist erklärte das Gericht in der Hauptstadt der südwestlichen niederländischen Provinz Zeeland für richtig.

Zur Begründung hieß es, die Möchtegern-Weltrekordlerin habe - im Gegensatz zu Erklärungen ihres Anwalts - noch nicht alle Auflagen erfüllt, die für eine eventuelle Zustimmung zu dem Segeltörn erteilt wurden. Zudem liege noch immer kein Gutachten eines unabhängigen Segelexperten über die geplante Tour vor. Dies soll nun bis zu der Verhandlung am 20. Juli eingereicht werden. Dabei will das Gericht dann auch den detaillierten Routenplan für Lauras auf zwei Jahre angelegte Weltumseglung untersuchen.

Schiffbruch der Segelmädchen

Die Experten des Jugendamtes gehen davon aus, dass Laura längst noch nicht reif genug für eine wahrscheinlich recht gefährliche Solo- Weltumseglung ist. Da der geschiedene Vater ihr dies trotzdem erlauben würde, müsse dessen Erziehungsrecht weiterhin eingeschränkt bleiben, erklärten die Beamten. Lauras Anwalt Peter de Lange hatte geltend gemacht, dass sie alle Vorbedingungen erfüllt habe, die andere Gerichte zuvor gestellt hatten. "Laura hat eine Prüfung in medizinischer Nothilfe abgelegt, und sie hat trainiert, mit kurzen Schlafzeiten auszukommen", sagte er. "Auch die Teilnahme am Schulunterricht mit Hilfe des Internets ist geregelt. Alles ist nun in bester Ordnung."

In niederländischen Medien war die Vermutung laut geworden, das Gericht könne unter dem Eindruck der dramatischen Rettung der 16- jährigen amerikanischen Seglerin Abby Sunderland davor zurückschrecken, Hollands "Segelmädchen" jetzt grünes Licht zu geben. Sunderland musste ihren Rekordversuch abbrechen, nachdem sie zwischen Madagaskar und Australien bei stürmischem Wetter in Seenot geraten war. Sie wurde am vergangenen Samstag von einem französischen Fischereischiff aufgenommen, nachdem sie mehr als 24 Stunden in ihrer Jacht mit gebrochenem Mast auf dem Meer getrieben war.

Vor lauter Verzweiflung über den gerichtlichen Streit um ihren Rekordversuch war Laura im letzten Jahr kurz vor Weihnachten ausgerissen. Auf der Karibikinsel Sint Maarten, die zu den Niederländischen Antillen gehört, hatte sie versucht, ein Segelboot zu bekommen. Das Mädchen wurde aber festgenommen und wieder nach Hause gebracht.

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