Skandal um gefährliche Silikonkissen:TÜV muss nicht für Implantat-Entfernung zahlen

PIP TÜV Rheinland

Mehr als 400 000 Frauen weltweit wurden die gefährlichen PIP-Implantate eingesetzt.

(Foto: AFP)

Nachdem klar wurde, wie gefährlich die Brustimplantate des französischen PIP-Konzerns waren, übernahm die AOK für einige Frauen die Kosten für deren Entfernung. Das Geld wollte sich die Kasse nun vom TÜV Rheinland zurückholen. Doch der war nach Überzeugung des Gerichts nicht wirklich zuständig.

Der TÜV Rheinland muss vorerst nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit den gesundheitsgefährdenden Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aufkommen. Entstanden sind diese der Krankenkasse, als etlichen Frauen die minderwertigen Silikonkissen wieder entnommen werden mussten.

Eine entsprechende Klage der AOK Bayern wies das Landgericht Nürnberg-Fürth nun ab. Das Gericht verwies in seiner 25-seitigen Begründung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 30. Januar in Sachen PIP-Implantate. Diesem schließe sich das Landgericht in vollem Umfang an.

Das dortige Gericht hatte die Auffassung vertreten, der TÜV Rheinland habe lediglich die Aufgabe gehabt, das Qualitätssicherungssystem von PIP zu prüfen. Die Prüfung und Überwachung des PIP-Produktionsbetriebs sei dagegen Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörde gewesen.

"Nicht im Sinne des Verbraucherschutzes"

Ein Sprecher der AOK Bayern sagte, das Urteil des Nürnberger Gerichts sei nur schwer nachvollziehbar. "Das Urteil ist nicht im Sinne des Verbraucherschutzes", sagte er. "Wir werden daher sorgfältig prüfen, welche Rechtsmittel wir dagegen einlegen können." Der Fall der PIP-Implantate zeige, dass bei der Medizinproduktsicherheit noch einiges im Argen liege.

Die Krankenkasse hatte vom TÜV Rheinland eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 50 000 Euro verlangt. Diese Kosten seien der AOK entstanden, um 26 versicherten Frauen die minderwertigen Brustimplantate wieder zu entnehmen.

Weltweit haben Chirurgen wohl Hunderttausenden Frauen solche Silikonkissen implantiert, die mit billigem Bausilikon gefüllt waren. In Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Der TÜV Rheinland hatte bis 2010 die Produktionsprozesse der Firma PIP überprüft.

Der TÜV sieht sich jedoch selbst als Opfer. Der französische Hersteller der Implantate habe nicht nur die französischen Marktüberwachungsbehörden, sondern auch den TÜV Rheinland "jahrelang systematisch betrogen", heißt es in einer Mitteilung. Die betrügerischen Handlungen seien für den TÜV nicht erkennbar gewesen und hätten "mit den Mitteln, die einer privaten benannten Stelle von rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können".

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