Der juristische Streit darüber, ob der zweifache Kindermörder Silvio S. in Sicherungsverwahrung kommt, geht weiter: Die Staatsanwaltschaft habe erneut Revision gegen das Urteil des Potsdamer Landgerichts eingelegt, vorerst keine Sicherungsverwahrung für den 36-Jährigen anzuordnen, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck. Damit muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall befassen. Im ersten Revisionsprozess hatte das Landgericht am Freitag erklärt, dass es Silvio S. zwar weiterhin für gefährlich halte. Für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach der Haft sei aber erforderlich, dass der Täter einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten habe. Dies sei zwar wahrscheinlich, aber durch die psychiatrischen Gutachten nicht eindeutig belegbar.
SicherheitsverwahrungRevision im Fall Silvio S.
Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein, keine Sicherungsverwahrung für Silvio S. anzuordnen.