Sexuelle Gewalt:Fall Kesha: Wer glaubt wem?

Sängerin Kesha

Sagt Kesha die Wahrheit? Das müssen Gerichte entscheiden. Die Öffentlichkeit darf erstmal solidarisch sein.

(Foto: dpa)

Wird jemandem sexuelle Gewalt vorgeworfen, dreht sich die Debatte oft nur um die Glaubwürdigkeit des Opfers. Gerade ändert sich das.

Von Barbara Vorsamer

Bei sexueller Gewalt geht es selten um die Frage "Wer war es?", sondern meistens um die Frage: "Wer glaubt wem?" Beweise fehlen fast immer, Zeugen gibt es so gut wie nie, meistens steht Aussage gegen Aussage. Gerichte und Öffentlichkeit müssen sich entscheiden, wem sie glauben.

Das war bei den Vorwürfen gegen Bill Cosby so, wo den mutmaßlichen Opfern lange vorgeworfen wurde, sie wollten sich auf Kosten des beliebten Schauspielers profilieren. Erst seit die Zahl der Frauen auf mehr als 50 angewachsen ist, denken die meisten Beobachter anders. Das war im Fall Stoya gegen James Deen so, in dem sich das mutmaßliche Opfer erstmal gegen das Vorurteil zur Wehr setzen musste, als Pornodarstellerin könne sie gar nicht sexuell genötigt werden, das gehöre zum Job. Und auch im Fall Kesha gegen Dr. Luke war es zunächst so (die Historie der Auseinandersetzung ist bei Buzzfeed nachzulesen).

Die Sängerin sagt, sie sei zehn Jahre lang von ihrem Produzenten Lukasz Gottwald sexuell bedrängt und psychisch terrorisiert worden. Einmal soll er sie mit K.-o.-Tropfen bewusstlos gemacht und vergewaltigt haben, in einem anderen Fall soll er sie im Flugzeug unter Drogen sexuell bedrängt haben. Zudem habe der Produzent immer wieder angedroht, Keshas Karriere, Familie und ihr ganzes Privatleben zu zerstören, wenn die Sache ans Licht kommt.

Gottwald, im Musikbusiness als Dr. Luke bekannt, bestreitet alle Vorwürfe, wirft der Künsterin Rufschädigung vor und behauptet, sie habe ihm schon vor Jahren damit gedroht, mit falschen Anschuldigen an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn ihre Karriere nicht zu ihrer Zufriedenheit laufe. Kesha sei unzufrieden und wolle sich mithilfe der Vergewaltigungsgerüchte aus dem Vertrag lösen, demzufolge sie noch vier weitere Alben unter Gottwalds Label Kemosabe (derzeit unter dem Dach von Sony Music) aufnehmen muss.

Mehrere Gerichtsprozesse laufen parallel

Um all das aufzuklären, laufen derzeit mehrere Gerichtsprozesse. Zum einen geht es um die Frage, ob sich die Popsängerin im Lichte der Vorwürfe von ihrem Label lösen darf. In dieser Sache hatte Kesha am vergangenen Samstag eine vorläufige Niederlage erlitten. Die Richterin will auf den Ausgang des anderen Verfahren warten, in dem es um die Vorwürfe der sexuellen und psychischen Gewalt geht. Hier steht das Urteil noch aus. Auch über Gottwalds Gegenklage wegen Vertragsbruch und Verleumdung hat noch kein Gericht entschieden.

Die Beteiligten tragen ihren Konflikt derweil in der Öffentlichkeit aus. Die Musikerin nutzte vor einigen Tagen Facebook, um sich bei ihren Fans zu bedanken. "Ich kann nicht glauben, dass sich so viele Leute weltweit die Zeit genommen haben, mir Liebe und Rückhalt zu geben. Anderen Entertainern, die bewusst ihre Karriere aufs Spiel gesetzt haben, indem sie mich unterstützen, bin ich für immer dankbar", schrieb sie.

Gottwald reagierte auf Twitter und wies alles von sich. "Ich habe Kesha nie vergewaltigt und ich hatte auch nie Sex mit ihr. Wir waren jahrelang befreundet und sie war wie eine kleine Schwester für mich", schrieb er. Er fügte hinzu, dass er Kinder, Schwestern und eine feministische Mutter habe, die ihn richtig erzogen habe - vermutlich der Versuch zu sagen: Jemand, der so ist wie ich, kann kein Vergewaltiger sein.

Damit begibt sich Dr. Luke auf das Terrain, das oft die größte Rolle bei der Debatte um sexuelle Gewalt spielt: die Glaubwürdigkeit. Hier sehen große Teile der Öffentlichkeit und des Showbusiness derzeit aber Kesha vorne. Mehrere millionenschwere Popstars haben ihre Solidarität mit der Sängerin verkündet, darunter Lady Gaga, Adele und Lorde. Taylor Swift hat sogar 250.000 Dollar überwiesen. Auf Twitter (#freekesha) und Facebook haben Hunderttausende per Mausklick versichert, der 28-Jährigen zu glauben, auch Online-Petitionen laufen bereits.

Solidarität ist inzwischen erlaubt

Schauspielerin Lena Dunham schrieb in ihrem Newsletter Lenny: "Der öffentliche Aufschrei zu Keshas Fall macht Mut, die Erschütterung und Empörung von Fans und Künstlern. Es ist noch nicht lange her, dass Frauen in der Öffentlichkeit es nicht wagen konnten, sich gegenseitig zu unterstützen, weil sie Angst haben mussten, darüber selbst alles zu verlieren. Stattdessen saßen sie schweigend vor dem Fernseher und hofften, selbst nicht als Nächste dran zu sein. Diese Zeiten sind vorbei."

Glücklicherweise sind weder Lena Dunham noch Twitter dafür zuständig, Gerichtsurteile zu sprechen und dass Kesha derzeit öffentlichen Zuspruch erfährt, ist schön für sie - aber kein Beweis dafür, dass der Missbrauch so stattgefunden hat wie sie es beschreibt. Doch ihr Fall zeigt gerade, dass einer Frau, die über erlittene sexuelle Gewalt spricht, nicht ausschließlich Unglauben und Unverständnis entgegen schlagen muss, sondern dass ein Teil der Öffentlichkeit inzwischen sagen darf: Ich glaube dir.

Dass Gerichte "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden, ist einer der wichtigsten Grundsätze der Justiz. Das muss aber im Umkehrschluss auch "im Zweifel für die Beschuldigte" bedeuten. Wenn ein Gericht den mutmaßlichen Täter aus Mangel an Beweisen frei spricht, bedeutet es nicht automatisch, dass das mutmaßliche Opfer sich der Verleumdung schuldig gemacht hat.

Meistens heißt es einfach nur, dass außer den Beteiligten keiner jemals wissen wird, was genau passiert ist. Oder auch nicht passiert ist.

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