Sexualstraftäter Karl D.:Vorerst in Freiheit

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen: Der in Heinsberg lebende verurteilte Sexualstraftäter Karl D. muss vorläufig nicht erneut ins Gefängnis.

Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Unterbringungsbefehls von Karl D.unbegründet ist. Damit kommt D. vorläufig nicht in Sicherungsverwahrung.

Zur Begründung hieß es, in den Vorinstanzen seien keine "offensichtlichen Revisionsfehler" erfolgt. Auch lägen keine "zusätzlich dringende Gründe für die Annahme" vor. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) eine erneute Revision prüfen.

Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers müssten für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung neben der Gefährlichkeit auch "neue Tatsachen" vorliegen, hieß es weiter. Derartiges liege derzeit nicht vor. Die Staatsanwaltschaft München hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, den 57-Jährigen nach Verbüßung einer 14 Jahre langen Haftstrafe wegen Vergewaltigung in die Freiheit zu entlassen.

Nach seiner Haftentlassung war der Mann nach Heinsberg-Randerath zu seinem Bruder gezogen. Im März hatten Anwohner gegen den Verbleib des Sexualstraftäters im Ort protestiert. Auch Rechtsextremisten demonstrierten mehrfach gegen den Mann. Der Fall hatte bundesweit für Diskussionen gesorgt, weil der Landrat des Kreises Heinsberg, Stephan Pusch (CDU), die Bevölkerung unmittelbar nach Erscheinen des Ex-Häftlings gewarnt hatte.

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